Die AfD könnte vom Bundesamt für Verfassungsschutz hochgestuft und dann beobachtet werden. Deshalb hat die Partei nun Klage gegen die Behörde eingereicht.
Die AfD will gegen die möglicherweise anstehende Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorgehen. Die Partei hat deshalb beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt eingereicht. Das bestätigte das Gericht ZDFheute. Zuvor hatten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.
Die AfD hat zwei Klagen eingereicht. In der ersten wendet sich die Partei gegen eine Hochstufung. Der Verfassungsschutz bereitet Medienberichten zufolge eine solche für kommende Woche vor. In der Klageschrift, die ZDFheute vorliegt, wird verlangt:
Die zweite Klage bezieht sich auf Angaben zu Mitgliederzahlen beim mittlerweile aufgelösten "Flügel" der Partei, der rechtsextremen Strömung um den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke.
Unterschiede zwischen Prüffall und Verdachtsfall
Die gesamte AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz bislang als "Prüffall" behandelt worden. Die Parteijugend "Junge Alternative" und der offiziell aufgelöste "Flügel" waren als Verdachtsfälle eingestuft worden.
Sollte die Gesamtpartei zum Verdachtsfall werden, dürfte sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden.
- Unter anderem dürfen dann V-Leute angeworben,
- Observationen durchgeführt und
- die Kommunikation der Partei überwacht werden - für letzteres benötigt der Verfassungsschutz allerdings die Genehmigung einer Kommission des Bundestags.
Der Verfassungsschutz kennt drei Stufen - immer geht es um die Frage der "Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung":
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Im Superwahljahr 2021 dürfte die Entscheidung über eine Beobachtung für die Partei eine elementare Rolle spielen.
Gericht will am Montag Zwischenentscheidung verkünden
An die beiden Klagen anhängig sind zwei Eilanträge auf einstweilige Unterlassung - denn bis Gerichte eine reguläre Klage entschieden haben, kann es Monate dauern.
Weil die Zeit drängt, will das Verwaltungsgericht schon am Montag eine Zwischenentscheidung bekanntgeben - das nennt man "Hängebeschluss". Darin wird verkündet, was bis zur Entscheidung über die Eilanträge geschieht.
Weidel: Durchschaubares Manöver
Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz "die Medien mißbraucht, um über eine vermeintlich geplante Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall vorab in die Öffentlichkeit zu gehen, ist nicht akzeptabel", sagte AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Gegen diese Vorgehensweise müsse sich die AfD juristisch zur Wehr setzen. Dass der Beginn des Superwahljahres gewählt wurde, "um die größte Oppositionspartei, zu diskreditieren", zeige, "wie parteipolitisch die Behörde" agiere. Davon würden sich jedoch weder die Partei noch ihre Wähler verunsichern lassen. "Ein solch durchschaubares Manöver wird gerichtlich keinen Bestand haben."
- Gesamte AfD als Verdachtsfall?
Der Verfassungsschutz will Berichten zufolge die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen. Eine solche Entscheidung würde die Beobachtung durch Nachrichtendienste ermöglichen.