Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nach ZDF-Informationen zum Verdachtsfall erklärt. Die Partei kann nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
Der Verfassungsschutz hat entschieden: Er stuft die AfD als Verdachtsfall ein. "Laut Gutachten verstößt die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde", so ZDF-Korrespondentin Nicole Diekmann.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach ZDF-Informationen die gesamte AfD als Verdachtsfall eingestuft.
Auch der "Spiegel", die "Süddeutsche Zeitung" und das ARD-Hauptstadtstudio haben am Mittwochmorgen übereinstimmend berichtet, dass das BfV die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht hat.
Offenbar vorerst keine geheimdienstliche Überwachung
Der Verfassungsschutz verpflichtete sich allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.
Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage:
2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft
Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist den Berichten zufolge ein rund 1.000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.
Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.
Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.