Ein Londoner Gericht hat geurteilt, dass der Gründer der Plattform Wikileaks, Julian Assange, nicht in die USA ausgeliefert werden darf. Die USA haben bereits Revision angekündigt.
Großbritannien liefert Wikileaks-Gründer Assange nicht an die USA aus – zumindest vorerst. Das hat ein Gericht in London entschieden. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden. Der Londoner Westminster Magistrate Court lehnte den US-Antrag ab.
Über eine Freilassung von Assange auf Kaution wird am Mittwoch in London entschieden. Das kündigte Richterin Vanessa Baraitser an. Assanges Anwälte hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.
Journalisten-Verbände begrüßen Entscheidung
Zwiegespaltener ist die Einschätzung von Reporter ohne Grenzen. "Sorgen macht uns, dass das Gericht nicht anerkennt, dass Assange für seine Beiträge zum Journalismus verfolgt wurde", schrieb Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen auf Twitter. So bleibe eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalisten und Journalistinnen weltweit.
Mexiko bietet Assange politisches Asyl an
Mexiko will derweil Assange politisches Asyl bieten. Staatspräsident Andrés Manuel López Obrador erklärte, er werde Außenminister Marcelo Ebrard anweisen, einen entsprechenden Antrag bei den Behörden Großbritanniens zu stellen. Er verwies auf Mexikos Tradition, politisch Verfolgten Schutz zu bieten.
López Obrador nannte das Urteil einen "Triumph der Justiz". Er sei für eine Begnadigung von Assange. Der mexikanische Staats- und Regierungschef ist ein Linkspopulist und Nationalist, hat sich bisher mit dem scheidenden US-Präsidenten Donald Trump allerdings gut verstanden hat.
SPD-Vorsitzender für Begnadigung
In Deutschland hat sich der SPD-Bundesvorsitzende Norbert Walter-Borjans für eine Begnadigung des Wikileaks-Gründers ausgesprochen. "Die Aufdeckung von Straftaten muss besonderen Schutz genießen - in den USA, aber auch in Europa", sagte der Politiker am Montag.
Assange stehe unter anderem für die Aufklärung von Vergehen gegen die Menschlichkeit. Whistleblowing dieser Art dürfe nicht "mit Spionage für fremde Mächte gleichgesetzt und kriminalisiert werden", so Walter-Borjans weiter.
USA "extrem enttäuscht" über Urteil
Die USA haben verärgert auf die Ablehnung reagiert. Die US-Regierung sei "extrem enttäuscht" über die Entscheidung, teilte das Justizministerium am Montag mit.
Die USA haben gegen die Entscheidung Berufung angekündigt, müssen diese nun innerhalb von 14 Tagen offiziell einreichen. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den Obersten Gerichtshof in Großbritannien gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.
Der Fall Julian Assange
Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheime Dokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.
In seiner Urteilsbegründung hielt das Gericht am Montag jedoch ebenfalls fest, dass Assange mit diesen Veröffentlichungen deutlich über die Grenzen journalistischen Handelns hinaus gegangen sei. Sein Vorgehen sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Der 49-jährige Assange sitzt derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt. Im Falle einer Verurteilung in den USA hätten ihm wegen Spionage und anderen Anklagepunkten bis zu 175 Jahre Haft gedroht.