Asylverfahren sind 2019 im Schnitt um 1,4 Monate kürzer geworden - sie dauerten etwa ein halbes Jahr. Die politische Zielvorgabe von drei Monaten ist bei weitem nicht erreicht.
Asylverfahren wurden in Deutschland in 2019 schneller bearbeitet als noch im Vorjahr. Im Schnitt dauern sie 6,1 Monate - in 2018 lag dieser Wert noch bei 7,5 Monaten. Die selbstgesteckte Zielvorgabe von drei Monaten ist damit aber noch lange nicht erreicht.
Zwischen Januar und April dieses Jahres dauerten Asylverfahren mit 6,7 Monaten jedoch wieder etwas länger als 2019. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.
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51 Migranten vor Lesbos gerettet
Vor der griechischen Insel Lesbos hat die Küstenwache Migranten gerettet. Darunter waren einige Kinder.
Corona-Pandemie hat Einfluß auf die Verfahren
Die wieder etwas längere Verfahrensdauer in den ersten Monaten dieses Jahres führt das Bundesinnenministerium demnach auf die Corona-Pandemie zurück. Sogenannte Neuverfahren, die nach dem 1. Januar 2017 begannen, dauerten im vergangenen Jahr den Angaben zufolge 4,8 Monate, in diesem Jahr 5,8 Monate.
Beschleunigte Asylverfahren, die vor allem für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern gelten sollen, dauerten 2019 im Schnitt 5,2 Monate, in diesem Jahr bislang 6,4 Monate. Gegen etwa 75 Prozent aller ablehnenden Asylbescheide wird dem Bericht zufolge geklagt.
Politische Zielvorgaben liegen bei drei Monaten
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vergingen im vergangenen Jahr im Schnitt 21,3 Monate, 2018 waren es hier im Schnitt 17,6 Monate.
Jelpke fordert eine frühe, unabhängige Asylverfahrensberatung für Flüchtlinge. "Viele mangelhafte Bescheide und ungerechtfertigte Ablehnungen tragen dazu bei, dass die Akten sich bei den Gerichten stapeln und die Klageverfahren immer länger dauern."
Bundesverfassungsgericht lässt Fragen zum Religionswechsel zu
Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen die Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie der Verwaltungsgerichte bestätigt, einen als Asylgrund angegebenen Übertritt zum christlichen Glauben kritisch zu hinterfragen.
Zugleich setzte Karlsruhe aber enge Grenzen für eine gerichtliche Prüfung. Die Behörde und die Gerichte dürften keine formalen oder inhaltlichen "Glaubensprüfungen" vornehmen, heißt es in einem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts.