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Regierung beschließt Entwurf : Ausbau von Windkraft wichtiger als Abstände

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Der Ausbau der Windkraft soll schneller vorangehen. Dazu will die Regierung unter anderem festlegen, dass Länder nicht einfach so Mindestabstände zu Wohngebieten festlegen können.

Windkraftanlagen verschiedener Hersteller drehen sich hinter einem blühenden Rapsfeld in einem Windpark, aufgenommen am 26.04.2022 in Kladrum
Windräder steht in Kladrum in Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: dpa

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Windkraft an Land voran. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf eines "Windenergieflächenbedarfsgesetzes". Es soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.

Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber "im Falle der Zielverfehlung unanwendbar". Das Erreichen der Flächenziele geht also vor.

Eigentlich soll die Windkraft das Arbeitspferd der Energiewende sein. Doch es gibt Gegenwind. Wirtschaftsminister Habeck erhöht nun den Druck auf die Länder, ihre Ausbauziele zu erreichen.

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Hessen und Niedersachsen müssen mehr Flächen freimachen

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen - sie müssen jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen. Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent.

Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.

Frist bis 2032

Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben."Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Lediglich 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt.
Gesetzentwurf der Regierung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, das Gesetzespaket werde dafür sorgen, dass der Ausbau in einem großen Umfang wieder vorankommt. Dies sei zentral, um Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Energien zu werden.

Windräder sind ein wichtiger Teil der Energiewende. Neue Anlagen sind effizienter, weil sie in höhere Luftschichten reichen, in denen der Wind stärker und gleichmäßiger weht.

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Einheitliche Standards für Artenschutz bei Windkraft

Er wolle nicht verhehlen, dass ein stärkerer Ausbau der Windkraft für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung bedeute, so Habeck weiter. Die Politik müsse auf Ängste und Sorgen eingehen, dies dürfe aber nicht zu einer politischen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen.

Ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hierbei geht es darum, bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen festzulegen, die im Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen vorgeschrieben sind.

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