EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

    FAQ

    EU-Parlament stimmt dafür:Recht auf Reparatur? Was das bedeutet

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    Die Garantie ist abgelaufen, der Kühlschrank kaputt. Oder das Handy. Ein Neukauf ist oft billiger als die Reparatur. Den so entstehenden Müllbergen will die EU nun entgegensteuern.

    Alte Akkus von Smartphones und Tabletcomputern liegen auf einer Transporttonne für Hochenergiebatterien in einem kleinen Fachgeschäft für Handy-Reparaturen und Zubehör. In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen.
    Das EU-Parlament hat ein Gesetz gegen die Wegwerf-Mentalität beschlossen. Um Klima und Geldbeutel zu schonen, haben Verbraucher künftig ein "Recht auf Reparatur". 23.04.2024 | 1:35 min
    Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament hat grünes Licht für ein "Recht auf Reparatur" gegeben. Im Europaparlament stimmten 584 Abgeordnete für das Gesetz, es gab drei Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Der Rat der 27 Mitgliedsstaaten muss das Gesetz noch formal absegnen. Das Vorhaben im Überblick:

    Was ist das neue "Recht auf Reparatur"?

    In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen.
    SGS Valerie Haller am 23.04.2024
    Ein neues Gesetz gegen die Wegwerf-Mentalität ist beschlossen worden. ZDF-Korrespondentin Valerie Haller berichtet, über die Herausforderungen der Unternehmen.23.04.2024 | 0:59 min
    Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechts-Texten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden.
    Hersteller müssen den neuen Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

    Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

    Ja, es soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

    Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Umwelt?

    Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentierte, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften. Wenn sich dies bewahrheitet, werden die neuen Regeln positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden.

    Wie werden Reparaturen darüber hinaus gefördert?

    Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen.
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    Welche weiteren Schritte braucht es noch?

    Nach der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

    Gibt es Reaktionen aus der Politik?

    Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem wichtigen Meilenstein.

    Erstmals wird das Recht auf Reparatur gesetzlich verankert.

    Steffi Lemke (Grüne), Bundesverbraucherschutzministerin

    Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nehme immer weiter ab. "Das soll sich künftig ändern." Mit dem Recht auf Reparatur könnten Produkte länger genutzt werden. "Dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und CO2-Emissionen verringert. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in Kürze im Kreis der EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Reparatur verabschieden können und damit den EU-Binnenmarkt nachhaltiger machen."
    Quelle: dpa, AFP, Reuters
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