Verfassungsgericht: Wahlwiederholung in Berlin ist rechtens
Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe erlaubt Wahlwiederholung in Berlin
von Kristina Hofmann
31.01.2023 | 09:30
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Kurz vor knapp hat Karlsruhe entschieden: Die Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden. Eine Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die für den 12. Februar geplante Wahlwiederholung des Berliner Abgeordnetenhaus kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl abzielte.31.01.2023 | 2:07 min
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag, die Wahlwiederholung zu stoppen, abgelehnt. Der Senat gab die Entscheidung am Vormittag ohne Begründung bekannt. Diese soll "den Beteiligten gesondert übermittelt werden", wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Zahlreiche Pannen am Wahlsonntag
Die Wahl in Berlin vom 26. September 2021 war vom Landesverfassungsgericht Mitte November wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt worden. Fehlende und falsche Wahlzettel, geöffnete Wahllokale nach 18 Uhr und zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale waren einige davon.
Das Gericht hatte entschieden, dass sowohl die Abgeordneten- als auch die Bezirkswahl, der Volksentscheid zur Enteignung aber nicht wiederholt werden muss. Alle drei Wahlen plus die Bundestagswahl waren in Berlin auf diesen einen Tag gelegt worden – und das an dem Sonntag, an dem auch der Berliner Marathon stattfand und traditionell die halbe Stadt lahmlegt.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 ging einiges schief. Der Wahlkampf für die Wahlwiederholung im Februar läuft bereits.07.01.2023 | 2:31 min
Endgültiges Verfahren steht noch aus
Das Gericht musste abwägen, ob der Stopp der Wahl im bereits laufenden Wahlkampf höher wiegt als die Möglichkeit, dass auch die Wahl am 12. Februar vielleicht noch einmal wiederholt werden muss. Denn das Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit steht noch aus, es ging an diesem Dienstag nicht darum, ob die Wahlwiederholung generell rechtens ist. Das Verfahren selbst läuft trotz der heutigen Entscheidung weiter.
Alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses haben Gelegenheit bekommen, bis zum 3. März Stellung zu nehmen, wie am Montag bekannt wurde und von Berliner Medien zuerst berichtet worden war. Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Wahlbezirken entscheidet Karlsruhe in einem Extra-Verfahren. Diese hatte der Bundestag beschlossen.
Landeswahlleiter nicht überrascht
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte nach der Karlsruher Mitteilung erleichtert:
Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler
Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, sagte Bröchler der Deutschen Presseagentur. "Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen." Schließlich sei die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang und viele Menschen hätten bereits gewählt.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, man werde alles für den reibungslosen Ablauf der Wahl tun:
Tweet von Franziska Giffey
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Auch Giffeys Vize und Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, reagierte erleichtert, denn es wäre "alles andere nicht mehr vermittelbar" gewesen, schrieb sie auf Twitter. CDU-Generalsekretär Stefan Evers nannte es "verrückt", dass es in Berlin eine Nachricht ist, wenn eine Wahl stattfinden darf. Berlin wird derzeit von einer Koalition aus SPD, Grüne und Linke regiert. In den Umfragen liegt zwei Wochen vor der Wahl die CDU vorn.
Mehrere Verfassungsbeschwerden
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht musste sich mit dem Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts beschäftigen, weil mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Wahlwiederholung vorliegen, unter anderem von 43 Berliner Abgeordnete. Ihr Hauptargument: In ihren Wahlbezirken lief die Wahl ordnungsgemäß.
Das Berliner Urteil weiche von der bisherigen Rechtsprechung zum Thema Wahlprüfungen ab, weil überall und nicht nur in den Wahlbezirken mit besonders großen Missständen die Wahl wiederholt werden soll. Die Richterinnen und Richter hätten deswegen ihre Entscheidung gleich nach Karlsruhe weiterreichen sollen, meinen sie. Außerdem hätten sie mehr beachten müssen, dass ein einmal gewähltes Parlament mehr Bestandsschutz haben müsse.
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