Besonders in kleinen Firmen ist ein Betriebsrat meist noch die Ausnahme. Das Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Gründung von Betriebsräten erleichtern soll.
Die Hürden für die Gründung eines Betriebsrats in Unternehmen sollen gesenkt werden. Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Reform von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg. Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen, und einfachere Regeln bei Betriebsratswahlen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Rechte von Betriebsräten auszuweiten: Sie sollen mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zudem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrats auch gelten, wenn das Unternehmen beim Planen von Arbeitsabläufen und beim Festlegen von Richtlinien zur Personalauswahl auf Künstliche Intelligenz setzt.
Weitere geplante Änderungen:
- Für Wahlvorschläge ist eine geringere Zahl von Unterschriften erforderlich.
- Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren - bislang nötig für das aktive und passive Wahlrecht - wird gestrichen.
- Wer zur Wahlversammlung einlädt, ist gegen eine Kündigung geschützt.
- Besonderer Schutz gegen Kündigungen für diejenigen, die ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer beglaubigten Erklärung dokumentieren.
- Bei Fragen der beruflichen Bildung sollen Betrieb und Betriebsrat künftig die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen können, wenn sie sich nicht einig werden.
Gewerkschaft: "Meilenstein für mehr Mitbestimmung"
Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger, sprach besonders mit Blick auf das Handwerk von einem "Meilenstein für mehr Mitbestimmung".
Gerade in Kleinbetrieben schreckten Beschäftigte vor der Gründung einer Arbeitnehmervertretung häufig aus Angst vor einer Kündigung oder Ärger mit dem Arbeitgeber zurück.
Linke: Gesetzentwurf geht nicht weit genug
Der Arbeitsmarktexpertin der Linken, Jutta Krellmann, gehen die Pläne nicht weit genug. Sie forderte "echte Mitbestimmungsrechte" auch beim Umweltschutz, der beruflichen Weiterbildung, der Arbeitsintensivierung oder auch beim Homeoffice. "
Nur in etwa jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, gibt es derzeit ein solches Gremium. 41 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten. Für die Gründung eines Betriebsrates muss eine Firma mindestens fünf Mitarbeiter haben.
- Arbeitslosigkeit sinkt saisonbedingt
Der fortdauernde Shutdown belastet die Wirtschaft in Deutschland stark. Der Arbeitsmarkt zeigt sich im März dennoch relativ robust. Die Kurzarbeit bleibt hoch.