Das Bundesverfassungsgericht sendet mit der Entscheidung zur Abhörpraxis des BND ein weltweites Signal für Menschen- und Freiheitsrechte. Ein Kommentar.
Anlasslose Überwachung des BND im Ausland verstößt gegen Grundrechte, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es sendet damit ein weltweites Signal, so ZDF-Rechtsexperte Zimmermann.
Bislang durfte der Bundesnachrichtendienst massenhaft Kommunikation im Ausland überwachen, fast grenzenlos. Diese Zeiten werden bald vorbei sein. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Auch Ausländer im Ausland genießen Grundrechtsschutz – daher ist dem BND auch eine pauschale und globale Überwachung verboten: Nur unter strengen Voraussetzungen bleibt das Datenabsaugen an Internetknoten möglich.
Das Bundesverfassungsgericht sendet mit der Entscheidung ein weltweites Signal für Menschen- und Freiheitsrechte.
Schwächt das Urteil auch deutsche Sicherheitsinteressen?
Viele sicherheitsrelevante Informationen erhält der BND im Austausch mit Partnerdiensten, wie etwa mit der amerikanischen NSA. Da Deutschland den Partnern in Zukunft wohl weniger zu bieten haben wird, könnte es auch sein, dass die Partner dem BND wichtige Informationen vorenthalten.
Felix W. Zimmermann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz. Dem Autor auf Twitter folgen: @fewizi
- Wie der BND Datenströme überwacht
Wo liegt das Problem bei der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes? Wie er Datenströme im In- und Ausland überwacht - erklärt im Grafikvideo.