2016 las Jan Böhmermann sein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Erdogan. Der klagte - und Textteile wurden verboten. Böhmermann kämpfte dagegen, scheiterte nun aber.
Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile gescheitert, die ein von ihm vor sechs Jahren vorgetragenes Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan teils verboten. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es:
Was darf Satire?
Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März 2016 in seiner TV-Satireshow "Neo Magazin Royale" bei ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf.
Teile des Gedichts verboten
Erdogan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts verboten.
Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht.