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Tübingens Oberbürgermeister : Palmer lässt Grünen-Mitgliedschaft ruhen

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Der Grünen-Politiker Palmer eckt bei seiner Partei immer wieder mit provokanten Aussagen an. Ein Parteiausschluss ist nun abgewendet. Palmer setzt seine Mitgliedschaft aus.

Boris Palmer am 23.04.2022 in Stuttgart
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen.
Quelle: dpa

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen. Nach Palmer hat auch der baden-württembergische Landesvorstand der Grünen diesem Kompromissvorschlag des Landesschiedsgerichts im Parteiordnungsverfahren zugestimmt.

"Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat", erklärten die beiden Grünen-Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller am Sonntag in Stuttgart.

"Das ist ein wichtiges Zeichen, auch für all diejenigen in der Partei, die in den vergangenen Jahren immer wieder durch diese Debatten aufgerieben wurden." Nun sei klar:

Boris Palmer hat die Grenzen dessen überschritten, was wir als Partei aushalten müssen.
Erklärung Grünen-Landesvorstand

Ausschlussverfahren im Mai 2021 beschlossen

Dem Vergleich zufolge wollen die Grünen im kommenden Jahr mit Palmer Gespräche führen, wie er "zukünftig kontroverse innerparteiliche Meinungen äußern könnte unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei".

Das Landesschiedsgericht habe mit seinem Vergleichsvorschlag den Weg dafür frei gemacht, dass die Partei sich wieder ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren könne, teilten Schwelling und Haggenmüller mit.

[Palmer provozierte mit rassistischen Äußerungen zur Flüchtlingspolitik und zu Corona-Maßnahmen. Lesen Sie mehr dazu: Palmers provokante Aussagen - ein Überblick]

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss dann auch beantragt. Zugleich war damals schon von einem möglichen Kompromiss die Rede, auf den sich die Beteiligten jetzt geeinigt haben.

Das Verfahren ist auch deshalb von Bedeutung, weil in Tübingen im Herbst die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

Kritik von Palmer-Anwalt folgt kurz nach Einigung

Am Samstag schlug das Landesschiedsgericht die zeitlich befristete Lösung vor. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte nach der Anhörung, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe: "Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen."

Kurz darauf kritisierte Schlauch, dass der Grünen-Landesvorstand davon spreche, der gefundene Vergleich sanktioniere das Verhalten Palmers. Das sei "irreführend", erklärte Schlauch am Sonntag auf Palmers Facebook-Seite.

Das Wesen eines Vergleichs ist es, einen Streit beizulegen, dafür ist Entgegenkommen von beiden Seiten erforderlich.
Palmer-Anwalt Schlauch

Palmer stimme zu, seine Mitgliedsrechte bis Ende 2023 ruhen zu lassen. "Er wird also nicht bestraft, sondern trägt seinen Teil dazu bei, den Konflikt zu befrieden", betonte Schlauch. Im Gegenzug müsse der Landesvorstand hinnehmen, "dass er mit seinem Ansinnen, meinen Mandanten aus der Partei zu entfernen, gescheitert ist. Boris Palmer bleibt weiterhin Mitglied der Grünen. Das ist der Inhalt des Vergleiches".

Der Landesvorstand hatte am Sonntag per Pressemitteilung erklärt: "Boris Palmers Verhalten wird aufgrund verschiedener Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei sanktioniert."

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