Wegen der Corona-Pandemie könnten bei der Bundestagswahl 2021 so viele Menschen per Post abstimmen wie nie zuvor. Was man bei der Briefwahl beachten muss - ein Überblick.
Knapp 29 Prozent der Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimme bei der Bundestagswahl 2017 postalisch ab. Dieses Jahr könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein - Bundeswahlleiter Georg Thiel rechnet mit einem neuen Rekord bei der Briefwahl.
Bis Sonntag, 15. August, mussten die Listen erstellt werden, wer wahlberechtigt ist. Also könnte es - theoretisch - an diesem Montag mit dem Versand der Briefwahl-Unterlagen losgehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl per Brief.
Wer kann per Briefwahl abstimmen?
Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, "ohne Vorliegen eines besonderen Grundes", erläutert der Bundeswahlleiter.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.
Bei Wahlen ist es wichtig, dass alle Menschen, die wählen wollen, auch wählen können. Dafür gibt es - zusätzlich zur Wahl in einem Wahllokal - die Briefwahl.
Wie kommt man an die Unterlagen?
Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt - so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes.
Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten.
Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein "so frühzeitig wie möglich" zu stellen. Grundsätzlich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.
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Was muss man beim Ausfüllen beachten?
Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert.
Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben.
Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.
Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?
Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter.
Bereits bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde mit einem hohen Anteil an Briefwahlstimmen gerechnet.
Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben - oder abgeben lassen.
Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?
Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).
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