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Vermittlungsausschuss : Einigung: Weg frei fürs Bürgergeld

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Die Nachfolgereform von Hartz IV kann noch diese Woche beschlossen werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf das geplante Bürgergeld geeinigt.

Bürgergeld
Das Bürgergeld kann noch diese Woche final beschlossen werden.
Quelle: dpa

Millionen Bedürftige können im neuen Jahr auf höhere staatliche Leistungen und eine gründlichere Betreuung durch die Jobcenter hoffen. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Ampel-Koalition und Union stimmte am Mittwochabend auch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Neuerungen zu. Das erfuhren mehrere Nachrichtenagenturen aus Teilnehmerkreisen.

Das Gesetz muss nun noch von beiden Häusern formal bestätigt werden. Das gilt als sicher. Die Reform soll das alte Hartz-IV-System ablösen.

Bürgergeld: Anforderungen an Beziehende verschärft

Die Anforderungen an Bürgergeldbeziehende werden damit gegenüber den ursprünglichen Plänen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP verschärft. Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können demnach von Beginn an mit Leistungskürzungen sanktioniert werden.

Auch die Vermögensfreibeträge und die sogenannte Karenzzeit, in der die Angemessenheit einer Wohnung nicht geprüft wird, werden verringert.

Was bedeutet das genau für die Betroffenen?

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Teile der Bürgergeld-Reform sollen erst im Juli in Kraft treten

Das Vermittlungsergebnis soll am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit die Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Damit verbunden sind auch höhere monatliche Zahlungen als bisher an Hartz-IV-Beziehende.

Wesentliche Teile der Reform sollen aber erst zum 1. Juli in Kraft treten: So sollen die Jobcenter mit jeder und jedem betroffenen Arbeitslosen einen Plan aufstellen, in dem der vorgesehene Weg zurück zu regulärer Arbeit festgelegt wird.

Weil der Bundesrat anders als der Bundestag dem Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht zugestimmt hatte, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Durch den Kompromiss vom Dienstag zeichnete sich ab, dass dieser zustimmen würde. Die Sitzung dauerte dann auch verhältnismäßig kurz.

Schonvermögen künftig bei 40.000 Euro

Auf Druck der Union wird eine "Vertrauenszeit" aus Heils Entwurf gestrichen. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen Arbeitslose damit auch in den ersten sechs Monaten des Bezugs dadurch mögliche Leistungskürzungen hinnehmen müssen, etwa wenn sie sich - anders als mit dem Jobcenter verabredet - nicht auf einen Job bewerben. Der Kompromiss sieht auch vor, dass den Beziehern von Bürgergeld 40.000 Euro eigenes Vermögen zugestanden werden - die Ampel hatte ursprünglich 60.000 Euro vorgesehen.

Die Gewerkschaft Arbeit und Soziales, in der Beschäftigte der Jobcenter organisiert sind, lobte den Kompromiss. "Wir finden es positiv, dass die Vertrauenszeit gestrichen wurde. Sie hätte falsche Anreize gesetzt", sagte vbba-Chef Waldemar Dombrowski dem Portal "The Pioneer". Gerade Jüngere hätte sie dazu verleitet, "sich erst einmal nicht anzustrengen". Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) nannte den Kompromiss im RBB-Sender radioeins dagegen "in allen Punkten eine Verschlechterung".

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