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Rechtsstreit um Zitate : Keine Entschädigung für Kohls Witwe

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Die Witwe von Altkanzler Kohl erhält keine Entschädigung für die Verbreitung angeblicher Zitate Kohls in einem umstrittenen Buch. Der Bundesgerichtshof wies ihre Forderung zurück.

Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl. Archivbild
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl. Archivbild
Quelle: Andreas Arnold/dpa

Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zugesprochen - hat seine Witwe darauf noch Anspruch?  Nein, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies die entsprechende Forderung von Maike Kohl-Richter am Montag zurück. Kohl-Richter hatte fünf Millionen Euro verlangt.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)

Streit mit Ghostwriter Schwan

Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt. Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer.

Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt - die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen - die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.

Richter erklären Teil der Zitate für zulässig

Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile.

Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.

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