Der Mammutprozess um die rechtsextreme NSU-Terrorserie ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof wies Revisionen zurück - und bestätigte die Strafe gegen André E.
Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts gegen den NSU-Helfer André E. vom Juli 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch in Karlsruhe die Revisionen des Generalbundesanwalts und des Angeklagten selbst zurück.
Damit ist das gesamte Münchner Urteil zur rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegen insgesamt fünf Angeklagte rechtskräftig, darunter auch die lebenslange Haft für Beate Zschäpe.
Zweieinhalb Jahre Haft wegen Terror-Unterstützung
Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) war jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Opfer der Neonazi-Terrorzelle waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. 2011 begingen sie Suizid.
André E., der mit dem Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos befreundet war, wurde 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt, von der Beihilfe zum versuchten Mord sprach ihn das Oberlandesgericht München aber frei. (Az. 3 StR 441/20)
Gegen das Urteil legte E. Revision beim BGH ein, gegen den Teilfreispruch auch der Generalbundesanwalt, der eine härtere Strafe erreichen wollte.
Bahncards organisiert und Wohnmobile angemietet
Die OLG-Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009, 2010 und 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren - aber Fotos von Böhnhardt und Zschäpe trugen. Zu dieser Zeit soll er davon ausgegangen sein, dass sich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit terroristischen Absichten zusammengeschlossen hatten.
2000 und 2003 hatte E. laut OLG-Urteil Wohnmobile angemietet, die der NSU bei zwei Raubüberfällen und einem Anschlag in Köln benutzte. Außerdem gab er Zschäpe 2007 den Ausweis seiner Frau, damit sie sich bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei mit falschen Personalien vorstellen konnte.
Er begleitete sie auch zu dem Termin. Aus Sicht der Münchner Richter ahnte er damals aber noch nichts von den Plänen der Terroristen. Sie sprachen E. daher in diesen Punkten frei.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Der BGH wertete nicht selbst Beweise aus, sondern überprüfte die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts. Darin fand er keine Rechtsfehler. Er verwarf beide Revisionen. Damit sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts hinzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer in Karlsruhe.
Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils soll voraussichtlich im Januar veröffentlicht werden.