Der Bundesjustizminister will Schritte für die rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen Paaren unternehmen. Einen Gesetzesentwurf solle es noch 2022 geben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will es vielen lesbischen Paaren ermöglichen, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden, erklärte er gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Immer mehr Menschen bekennen sich dazu, dass sie anders lieben, als es althergebrachte Normen vorgeben. Wie offen können sie heute ihre Sexualität ausleben?
Buschmann: Bei Einzelheiten noch "Diskussionsbedarf in der Bundesregierung"
Er sei "zuversichtlich", dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde. Zunächst solle "für die unkompliziert gelagerten Fälle" ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies gelte zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende.
"In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben", sagte Buschmann. Dann sei eine Gleichstellung von biologischer Mutter und der Partnerin naheliegend.
Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. "Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren."
Bei einem lesbischen Elternpaar kann die Partnerin, die das Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, bislang über ein Adoptionsverfahren erziehungsberechtigt werden.