Bundesjustizminister Buschmann will härtere Strafen für Attacken auf Kulturgüter prüfen lassen. Zur Präventivhaft für Aktivisten äußerte er sich im DLF-Interview jedoch skeptisch.
"Das ist ein Angriff auf ein Versprechen unseres sozialen Rechtsstaates, dass wir auch normalen Menschen Zugang zu hochwertiger Kunst und Kultur ermöglichen", so Buschmann zu den Aktionen der Klimaaktivisten.
Angesichts der Aktionen von Klimaaktivisten in Museen prüft Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), ob Lücken im Strafrecht geschlossen werden sollten. Falls die Aktionen von Klimaaktivisten strafrechtlich nicht geahndet werden können, wäre Buschmann bereit, Debatten darüber zu führen, sagte der Justizminister im Interview der Woche des Deutschlandfunks.
Zur Praxis der Präventivhaft für radikale Aktivistinnen und Aktivisten wie in Bayern zeigte sich der FDP-Politiker jedoch skeptisch. Man müsse sich dabei die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.
Geht der Protest zu weit?
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Das sagt Marco Buschmann zu ...
... dem Umgang mit Strafen für Klimaaktivisten
Dass Kunstschätze mit Tomatensuppe, Kartoffelbrei oder Öl beworfen würden, führe momentan dazu, dass private Mäzene sich überlegten, ob sie ihre Werke öffentlichen Sammlungen zur Verfügung stellen sollen oder nicht, so Marco Buschmann. Knappes Geld müsse möglicherweise in Sicherheit statt in Kunst investiert werden.
Das sei ein Angriff auf das Versprechen des sozialen Rechtsstaates, auch normalen Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Sollten Gerichte zu dem Schluss kommen, dass die Protestaktionen strafrechtlich nicht geahndet werden können, "wäre ich bereit, eine Debatte darüber zu führen, wie man diese Lücke schließt", so Marco Buschmann.
... der Praxis der Präventivhaft für radikale Aktivisten
Skeptisch äußerte sich der Minister zur Praxis der Präventivhaft, die in Bayern bis zu 30 Tage verhängt werden kann.
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In mehreren Bundesländern kann die Polizei Protestierende wie Klimaaktivisten vorbeugend in Gewahrsam nehmen. Rechtlich sind diese weitreichenden Befugnisse problematisch.
"Wenn wir sagen, in Fällen, wo wir wissen, dass Leute beispielsweise eine Nötigung begangen haben und denen dann eine Geldstrafe von 20 oder 110 Tagessätzen verpassen, aber in Fällen, wo wir noch gar nicht wissen, ob die Leute es tun, wo wir es nur glauben, sie 30 Tage in eine Zelle stecken, das ist dann zwar präventiv und ist im technischen Sinne keine Strafe, aber wird von denen natürlich wie so etwas wie Freiheitsstrafe empfunden".
Das Interview der Woche in voller Länge und auch zum Nachlesen beim Deutschlandfunk.
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