Bundesrat: Rechte behinderter Menschen bei Triage gestärkt

    Bundesrat billigt Gesetz:Triage: Rechte behinderter Menschen gestärkt

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    Wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie zuerst behandeln, dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt.

    Krankenhausflur: Ein Pfleger schiebt eine Liege mit einem Patienten.
    Gesetz gebilligt: Behinderung darf bei Triage keine Rolle spielen.
    Quelle: dpa

    Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen bei knappen Behandlungskapazitäten gebilligt. Die Länderkammer gab grünes Licht für das Gesetz. Mit diesem kommt die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, die Benachteiligung Behinderter bei der Triage gesetzlich zu verhindern.

    Was Ärzte unter Triage verstehen

    Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden. Das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.
    Die Neuregelung gilt für diese Extremsituationen - Ärzte müssen dann entscheiden, wer behandelt werden kann und wer nicht. Im Kern stellt das Gesetz nun klar, dass diese ärztlichen Zuteilungsentscheidungen nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden dürfen.

    Keine Benachteiligung behinderter Menschen bei Triage

    In dem Gesetz heißt es nun: Bei dieser Entscheidung dürfe niemand benachteiligt werden,

    insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

    Auszug aus Gesetz

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem im Dezember 2021 ergangenen Urteil beanstandet, dass die bisher geltende Regelung dazu führen könne, dass Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen diskriminiert werden könnten.
    Geklagt hatten damals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Vor zwei Wochen hatte der Bundestag dem Gesetz mit den Stimmen der Koalition zugestimmt.

    Neuregelung verankert im Infektionsschutzgesetz

    Die nun auch vom Bundesrat gebilligte Neuregelung enthält Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung. Verankert wurde sie im Infektionsschutzgesetz, das dafür geändert wurde.
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