Verbot von massenhaftem Kükentöten, weniger Verpackungsmüll, autonomes Fahren: Insgesamt 44 Gesetze aus dem Bundestag hat die Länderkammer jetzt gebilligt - eine Auswahl.
Nicht weniger als 44 Gesetze hat der Bundesrat auf seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag beschlossen. Eine Auswahl wichtiger Neuregelungen:
Teilhabestärkungsgesetz
Die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Arbeitsleben sollen verbessert werden. Jobcenter und Arbeitsagenturen bekommen künftig mehr Möglichkeiten, Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen zu fördern. Sie sollen genauso unterstützt werden wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Außerdem sollen Assistenzhunde künftig öffentliche Einrichtungen betreten dürfen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen aber schon vorher.
Verbot des massenhaften Kükentötens:
- Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird ab Anfang 2022 ein Ende haben.
- Das beschlossene Verbot soll auch ausdrücklich im Tierschutzgesetz verankert werden.
Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere Regelungen vor. Dann sollen Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei nur noch erlaubt sein, wenn sie schon in einem früheren Stadium des Brütens eingesetzt werden. Ab dem siebten Bebrütungstag greift ein Verbot.
Autonomes Fahren
Autonome Fahrzeuge können künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren.
Mögliche Einsatzgebiete sind:
- öffentlicher Personenverkehr
- Dienst- und Versorgungsfahrten
- Fahrten in der Logistik
Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen, und auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen.
Weniger Verpackungsmüll
Der Bundesrat ließ eine Reform passieren, die für weniger Plastikmüll und mehr Recycling sorgen soll. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Recycling-Anteil vor. Es erweitert zudem die Einwegpfandpflicht.
Gegen Hetze im Netz
Wer Opfer von Hass im Netz geworden ist, soll es künftig leichter haben, dagegen vorzugehen. Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden müssen dafür nutzerfreundlicher werden. Zudem muss ein Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen zu Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerks eingeführt werden.
Fälschung vom Impfpässen
Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich künftig strafbar.
Das LKA fahndet bereits nach den Angeboten gefälschter Impfpässe im Netz. Bis Mitte des Jahres soll es einen sicheren digitalen Nachweis geben.
Maskenpflicht von Kindern:
Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sollen in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.
Flugreisen:
Passagiere müssen bei der Einreise nach Deutschland - etwa per Test - darlegen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.