Mehr Kindergeld und höhere Steuerfreibeträge ab kommendem Jahr - der Bundesrat hat Gesetzen zugestimmt, die Familien und Menschen mit Behinderungen entlasten sollen.
Plastiktütenverbot in Supermärkten, höherer Grundfreibetrag und Fingerabdruck-Pflicht für den Personalausweis – im Bundesrat sind wichtige Entscheidungen getroffen worden.
Vom kommenden Jahr an gibt es 15 Euro mehr Kindergeld. Der Bundesrat billigte außerdem eine Erhöhung der Steuerfreibeträge für Familien und eine Verdoppelung der Pauschbeträge für behinderte Menschen.
Der Bundestag hatte die Gesetze Ende Oktober beschlossen.
Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Am 1. Januar 2021 an steigt das Kindergeld auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind soll es ab dann 225 Euro pro Monat geben, für jedes weitere 250 Euro.
Parallel dazu werden der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern erhöht. Sie steigen zusammen um mehr als 500 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen.
Die große Koalition will im kommenden Jahr fast 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen und deutlich mehr Geld als geplant in Gesundheit, Verkehr und Infrastruktur investieren.
Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen. Die Freibeträge lohnen sich vor allem für Besserverdiener. Bei der Steuerberechnung wird vom Finanzamt automatisch entschieden, welche Variante vorteilhafter für die Eltern ist.
Ausgleich für kalte Progression
Zudem gibt es Erleichterungen im Steuertarif zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass Einkommenssteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch den progressiven Steuertarif teilweise aufgezehrt werden.
Die Familien werden dem Gesetz zufolge um insgesamt rund zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet.
Anhebung des Grundfreibetrages
Bei Familien muss ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums inklusive eines Grundbedarfs für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben.
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Hartz-IV-Regelsatz steigt
Hartz-IV-Empfänger bekommen im nächsten Jahr mehr Geld. Der Bundesrat billigte die neuen Regelsätze und passt sie damit der Entwicklung von Preisen und Löhnen an.
Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Erwachsenen steuerfrei stellt, wird 2021 auf 9.744 Euro angehoben und steigt 2022 weiter auf 9.984 Euro. Derzeit beträgt er 9.408 Euro.
Steuerentlastungen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls steuerlich bessergestellt. Die 1975 eingeführten und seit 45 Jahren nicht erhöhten Pauschbeträge für Mehrausgaben durch eine Behinderung werden verdoppelt. Sie fallen umso höher aus, je schwerer die anerkannte Behinderung ist.
Hannah ist ein Mädchen mit Downsyndrom. Damit gehört sie zur Corona-Risikogruppe. Für sie und ihre Mutter ist das Leben seit Beginn der Pandemie sehr viel schwieriger geworden.
Außerdem werden jährliche Pauschbeträge für Fahrtkosten eingeführt. Die Erstattungen werden dadurch vereinfacht.
Erhöht werden mit dem Gesetz auch die Pauschbeträge für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen versorgen.