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Gesetzesprojekte der Ampel : Was der Bundesrat beschlossen hat

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Der Bundesrat hat die Rentenerhöhungen bewilligt. Zudem stimmte die Länderkammer zentralen Gesetzesprojekten der Bundesregierung, darunter auch Mindestlohn und Bundeshaushalt, zu.

Gebäude des Bundesrat
Der Bundesrat lässt die Rentenerhöhung zum 1. Juli passieren.
Quelle: Imago/Ingo Schulz

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung mit einigen der zentralen Gesetzesprojekte der Bundesregierung befasst. Diese können nun umgesetzt werden - die Länderkammer gab grünes Licht dafür.

Die heutigen Beschlüsse im Überblick:

Rentenerhöhung und Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Eine Woche nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Rentenerhöhung und den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert (West) auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten gibt es Zuschläge ab dem 1. Juli 2024.

Obwohl sie jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind viele Deutsche im Alter auf Grundsicherung oder Minijobs angewiesen. Wie kommen sie damit zurecht?

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Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Zudem billigte der Bundesrat den von der Bundesregierung beschlossenen einjährigen Verzicht auf Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, wenn diese gegen Pflichten verstoßen.

Das Sanktionsmoratorium ist ein Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung und der Einführung des geplanten Bürgergeldes, das nach Willen der Ampelregierung mehrere Sozialleistungen zusammenfassen soll.

Erhöhung des Mindestlohns

Ebenso stimmte die Länderkammer der Erhöhung des Mindestlohns zu. Die Lohnuntergrenze steigt damit ab Oktober auf zwölf Euro pro Stunde.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird zudem von derzeit 450 auf 520 Euro monatlich erhöht. Den Angaben zufolge werden von der Mindestlohnerhöhung über sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren.

"Armut ist nicht ansteckend, aber diejenigen, die davon betroffen sind, werden in unserer Gesellschaft wie Aussätzige behandelt", so der Armutsforscher Christoph Butterwegge. Wegen der starken Inflation müsse der Mindestlohn noch mehr steigen.

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Corona-Bonus für Pflegekräfte

Grünes Licht gab der Bundesrat auch für den Corona-Pflegebonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den der Bundestag bereits Mitte Mai beschlossen hatte.

Mit der Prämie sollen die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit honoriert werden. Je nach Qualifikation und Arbeitszeit beträgt der gestaffelte Pflegebonus bis zu 550 Euro.

Das Bundeskabinett hat einen gestaffelten Bonus für Pflegekräfte aus Kliniken und Pflegeheimen für ihren Einsatz in der Pandemie beschlossen. Maximal werden 550 Euro ausgezahlt.

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Corona-Steuerhilfen

Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4.500 Euro steuerfrei. Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert, die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres.

Billigung des Bundeshaushalts 2022

Der Bund kann für das laufende Haushaltsjahr 139 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Mit der Billigung des Bundeshaushalts durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des insgesamt 496 Milliarden Euro umfassenden Etats abgeschlossen. Für die Schuldenaufnahme setzt der Bund abermals die Schuldenbremse aus.

Der Haushalt für dieses Jahr ist knapp 500 Milliarden Euro schwer, hinzu kommt das Sondervermögen für die Bundeswehr, welches die Schulden noch weiter in die Höhe treibt.

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Rechtlicher Anspruch auf Zugang zum Internet

Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch.

Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesnetzagentur zu, die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt. Anbieter müssen Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten.

Gerade im Homeoffice sollte das Internet gut funktionieren. Doch was kann man tun, wenn die vom Provider zugesicherten Datenraten nicht geliefert werden?

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Lärmschutz an Umleitungsstrecken

Anwohner an Umleitungsstrecken erhalten künftig eine Kostenerstattung des Bundes für den Lärmschutz. Diese Regelung gilt für Fälle, in denen aufgrund der längerfristigen Vollsperrung einer Bundesfernstraße der Verkehr auf andere Straßen umgeleitet wird und der Lärmpegel dort um mindestens drei Dezibel steigt.

Finanziert werden kann unter anderem der Einbau von besonders gedämmten Fenstern.

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