Bundesrechnungshof: Umsatzsteuer-Vergünstigungen streichen

    Bundesrechnungshof:Umsatzsteuer-Vergünstigungen sollen wegfallen

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    Der Bundesrechnungshof plant, den Katalog der Steuerermäßigungen zu überarbeiten. Vergünstigungen sollten konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief.

    Der Eingang des Bundesrechnungshof in Bonn, aufgenommen am 10.02.2022
    Der Bundesrechnungshof in Bonn hatte schon 2010 eine Änderung der Umsatzsteuer vorgeschlagen.
    Quelle: imago

    Der Bundesrechnungshof sieht dringenden Reformbedarf bei der Umsatzsteuer und empfiehlt, den "Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten".
    Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor "Business Insider" und "Bild" berichtet hatten.

    Schwer nachvollziehbare Regelungen zur Umsatzsteuer

    Konkret geht es darum, dass einige Waren und Dienstleistungen vom vollen Steuersatz ausgenommen sind: Statt den normalen 19 Prozent fallen sieben Prozent Umsatzsteuer an. Das führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Regelungen.
    So sind zum Beispiel für einen heißen Kaffee mit einem Schuss Milch 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Beträgt der Milchanteil aber mindestens 75 Prozent, liegt die Umsatzsteuer bei sieben Prozent. Ausgenommen ist ein Kaffee mit pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch - hier sind wieder 19 Prozent fällig.

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    Bundesrechnungshof wies bereits 2010 auf Problematik hin

    "Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz beträgt fast 35 Milliarden Euro", heißt es in dem Bericht. Der Ermäßigungskatalog führe außerdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten, schreiben die Prüfer, zum Beispiel wenn festgelegt werden muss, "ab wann das Schwimmbad (ermäßigter Steuersatz) zum Spaßbad (allgemeiner Steuersatz) wird".
    Bereits im Jahr 2010 habe der Bundesrechnungshof auf den dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz hingewiesen, hieß es in dem Schreiben vom Dienstag. "Statt einer durchgreifenden Reform ist der Katalog der Steuerermäßigungen erweitert worden."
    Quelle: dpa

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