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Personal in Kliniken und Heimen : Bundestag berät über Teil-Impfpflicht

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Die Regierung will das Infektionsschutzgesetz nachschärfen. Heute berät der Bundestag erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen.

Wegen der vierten Corona-Welle wollen die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP das Infektionsschutzgesetz, das erst im November reformiert wurde, rasch nachschärfen. Heute berät der Bundestag über die vorgesehene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege.

Infektionsschutzgesetz: Beschluss noch diese Woche?

Geplant ist auch, dass Zahnärzt*innen oder Apotheker*innen künftig Impfungen gegen das Coronavirus durchführen können. Zudem sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen.

Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

Klingbeil wirbt für gemeinsames Vorgehen

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil warb angesichts der Corona-Lage für ein gemeinsames Vorgehen über Parteigrenzen hinweg. "Es darf da keine Farbspiele geben. Sondern es muss überparteilich ein Bündnis geben, das den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt", sagte er am Montagabend in der ARD.

Der vorab bekanntgewordene Gesetzentwurf, der dem ZDF vorliegt, sieht Folgendes vor.

  • Teil-Impfpflicht: In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es "nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken", heißt es im dpa vorliegenden Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.

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  • Mehr Impfungen: Neben Ärzten sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab zwölf Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Modell Bremen für mehr Impfungen?

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  • Schärfere regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder - wenn ihre Parlamente das beschließen - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen - nun soll präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind: besonders größere Sportveranstaltungen. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind - aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.
  • Schärfere regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

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