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Regeln für Interessenvertreter : Lobbyregister geht an den Start

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Nach jahrelangen Kontroversen geht am 1. Januar das neue Lobbyregister an den Start. Doch Kritikern gehen die schärferen Regeln für Lobbyisten nicht weit genug.

Abgeordnetenplätze im Bundestag
Geht es nach den Grünen, soll das Lobbyregister schon bald nachgeschärft werden. Das sorge für mehr Transparenz, sagt Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.
Quelle: dpa

Für Lobbyistinnen und Lobbyisten gelten ab Januar im Bundestag schärfere Regeln. Kernpunkt des neuen Lobbyregisters ist eine Registrierungspflicht für alle, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Die Neuregelung war im März nach jahrelangem Tauziehen beschlossen worden.

Das Lobbyregister ist öffentlich einsehbar. Durch die neue Registrierungspflicht werde "erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet", so der Bundestag.

Ab Neujahr zweimonatige Frist für Registrierung

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen neben Angaben zur Person und der Organisation, für die sie tätig sind, auch Informationen über ihre Tätigkeit und Interessengebiete geben sowie zu dem dabei eingesetzten personellen und finanziellen Aufwand. Dies umfasst auch Zuwendungen und Spenden, allerdings erst ab 20.000 Euro.

Für die Registrierung wird ab Neujahr eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Wer sich nicht rechtzeitig meldet beziehungsweise falsche oder unvollständige Angaben macht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Lobbyisten verpflichten sich Verhaltenskodex

Teil der neuen Vorschriften ist auch ein Verhaltenskodex, mit dem sich Lobbyistinnen und Lobbyisten auf Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichten müssen. Zugleich werden Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung festgelegt. Verstößt jemand gegen diesen Verhaltenskodex wird dies ebenfalls im Lobbyregister veröffentlicht.

"Gemeinsam schaffen das Lobbyregistergesetz und der Verhaltenskodex einen neuen Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft", erklärte dazu der Bundestag. Die Registrierungspflicht umfasst neben dem Bundestag auch Lobbyarbeit bei Mitgliedern der Bundesregierung und der Ministerien bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter.

Kritik: Lobbyregister unzureichend

Die Organisation Transparency International hat das Lobbyregister währenddessen als unzureichend kritisiert. Laut Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, fehlt insbesondere ein legislativer Fußabdruck, also einen Hinweis in allen neuen Gesetzen, welche Interessenvertreter darauf Einfluss genommen haben.

Zwar habe die Ampel-Koalition vereinbart, diesen nachträglich einzuführen. "Aber da kommt es darauf an, wie es aussieht. Das werden wir uns genau angucken." Als "völlig unverständlich" sehe Transparency zudem die Ausnahmen für Kirchen, Gewerkschaften und Kommunalverbände.

Für eine Fehlkonstruktion hält die Organisation außerdem, dass das Lobbyregister dem jeweiligen Bundestagspräsidenten oder der -präsidentin unterstellt ist. "Es muss eine neutrale Instanz geben wie beim Datenschutzbeauftragten, die nicht weisungsabhängig ist", sagte Bäumer.

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