Kosten für Klassenfahrten, Lernförderung: Der Bund muss Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder neu regeln. Das entschied Karlsruhe nach einer Klage von NRW-Städten.
Die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche muss bis Ende 2021 anders organisiert werden. Bisher sind dafür allein die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig.
Deren Aufgaben auf diesem Gebiet hat der Bund aber bereits im Jahr 2011 in unzulässiger Weise ausgeweitet, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschied. Durch die Mehrbelastung würden die Kommunen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. (Az. 2 BvR 696/12)
Klage mehrerer kreisfreier NRW-Städte
Geklagt hatten mehrere kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Klassische Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und der Zuschuss zum Schulbedarf. 2011 kamen neue Bereiche wie die Lernförderung oder die Mittagsverpflegung dazu.
Außerdem bekommen seither nicht nur Schüler, sondern zum Beispiel auch Kita-Kinder Unterstützung. Zuletzt wurden die Leistungen 2019 durch das "Starke-Familien-Gesetz" aufgestockt.
- Bürokratie macht Kinder arm
Armut ist jung: In Deutschland kommen viele Kinder und Jugendliche zu kurz, schon viel zu lange. Schade, dass wir für diese Erkenntnis das Coronavirus brauchen.