Sie sind hier:

Nach Urteil aus Karlsruhe : Wie weiter mit der Sterbehilfe?

Datum:

Die Sterbehilfe muss nach einem Verfassungsgerichtsurteil 2020 neu geregelt werden. Nun liegen drei Gesetzesentwürfe vor. Doch es gibt einige Knackpunkte. Eine Übersicht.

Sterbehilfe (Symbolfoto), aufgenommen am 30.03.2005
Zur Neuregelung der Sterbehilfe liegen nun drei Gesetzesvorlagen vor.
Quelle: imago

So lautete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen."

So begründete der damalige Präsident und Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, das Urteil bei der mündlichen Urteilsbegründung, warum das Gericht das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe am 26. Februar 2020 gekippt hatte. Aus dem Grundgesetz direkt leitet das höchste deutsche Gericht also ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab.

In der ausführlichen Urteilsbegründung geben die Richterinnen und Richter aber auch dem Gesetzgeber Möglichkeiten, ein Schutz- und Beratungskonzept zu entwickeln. Vor allen Dingen sollten damit Menschen geschützt werden, deren Sterbewunsch nicht ganz so freiwillig erscheint, weil sie zum Beispiel anderen schlicht nicht zur Last fallen wollen.

Wie sind die aktuellen Regelungen zur Sterbehilfe?

Ohne Frage - eine Herkulesaufgabe für den Gesetzgeber, der hier bislang noch keine Antwort gefunden hat. Aktuell ist die Sterbehilfe straffrei. Verboten ist und bleibt die Tötung auf Verlangen.

Einen tödlichen Medikamentencocktail zu beschaffen ist in Ordnung; diesen aber dem Sterbewilligen zu verabreichen nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich auch an eine Sterbehilfeorganisation wenden. Diese dürfen momentan ganz legal ihre Dienste gegen Geld anbieten.

Welche Gesetzesänderungen favorisiert die Leopoldina?

Dieser ungeregelte Zustand soll so nicht bleiben. Die feste Absicht der Politik: Die Suizidhilfe soll neu geregelt werden. Ende Juli 2021 bezog schon die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, Position. Nach den Vorstellungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen unter anderem kommerzielle Angebote der Suizidassistenz inklusive der Werbung dafür verboten werden.

Die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit, also der Frage, ob Betroffene wirklich eine freie und unbeeinflusste Entscheidung getroffen haben, und die Durchführung der Suizidassistenz sollen organisatorisch und personell getrennt werden. Es müsse bei den Ärztinnen und Ärzten, die hier beraten, das Vier-Augen-Prinzip gelten; auch müsse es eine gesonderte Beratung geben. Einer der Autoren: Andreas Voßkuhle, der nach seinem Ausscheiden als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wieder Hochschullehrer für Öffentliches Recht in Freiburg ist.

Die drei Vorschläge der Parteien zur Sterbehilfe

Einig war man vor der Bundestagswahl nur bei einem: Beihilfe zur Selbsttötung müsse straffrei möglich sein. Doch streitig: Wie kommt man dahin?

Den moderatesten Gesetzentwurf stellten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Die Linke) und Karl Lauterbach (SPD) vor: Die Suizidhilfe müsse straffrei festgeschrieben und der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung gesichert werden. Die Suizidhilfe sei nach diesem Entwurf ausschließlich eine ärztliche Aufgabe. Weiter müsse es ein Recht auf Beratung geben.

Ähnlich auch der Gesetzesvorschlag von Renate Künast und Katja Keul (B'90/Die Grünen), die aber das Motiv der Selbsttötung differenziert sehen. Sterbewillige mit tödlicher Krankheit sollten von Ärztinnen und Ärzten beraten werden - für alle anderen brauche es staatliche Stellen mit Beratung und strengeren Auflagen.

Das bisher restriktivste Konzept stammt von einer Gruppe um den FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser und dem CDU-Mann Ansgar Heveling: Die geschäftsmäßige - also regelmäßig angebotene - Sterbehilfe solle grundsätzlich unter Strafe gestellt werden, aber es müsse Ausnahmen geben, die an strenge Bedingungen geknüpft sind, so stand es in einem Eckpunktepapier. Wie genau das Konzept aussehen soll, will diese fünfköpfige Gruppe nun in der Bundespressekonferenz vorstellen.

Neue Vorschläge werden im Bundestag verhandelt

Damit liegen also für die Bundestagsabgeordneten bald drei detaillierte Gesetzentwürfe vor. Die bekannten Vorschläge der Gruppe um Katrin Helling-Plahr und um Renate Künast sollen auch im neuen Bundestag eingebracht werden.

Allerdings wird der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seinen einstigen Vorschlag nicht mehr öffentlich unterstützen angesichts seines neuen Amts. Wohin er aber bei einer Diskussion und Abstimmung tendieren würde, ist klar.

Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz .

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.