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Grüne und Linksfraktion klagen : Was muss die Regierung dem Bundestag sagen?

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Rechten des Bundestags bei der EU-Sicherheitspolitik befasst. Grüne und Linke klagen gegen das Vorgehen der Bundesregierung von 2015.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Klagen der Grünen und der Links-Partei gegen das aus ihrer Sicht fehlende Inkenntnissetzen des Bundestags durch die Bundesregierung bei der EU-Sicherheitspolitik 2015. (Archivfoto)
Quelle: imago

Mit den Rechten des Bundestags bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst. Der zweite Senat verhandelte über Klagen der Grünen- und der Linksfraktion von 2015. Die Fraktionen finden, dass der Bundestag an der europäischen Sicherheitspolitik mitarbeitet und darum von der Bundesregierung frühzeitig informiert werden muss.

Grüne und Linke klagen gegen intransparente EU-Politik der Bundesregierung

Konkret ging es um zwei Vorgänge während der Flüchtlingskrise 2015. Im Frühjahr 2015 beschloss die EU, systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggel auf dem Mittelmeer vorzugehen und startete die Militäroperation "Sophia". Grüne und Linke rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept nicht vor dem Ratsbeschluss im Mai 2015 einsehen konnte.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über eine Klage der Linken und der Grünen. Sie werfen der Bundesregierung eine mangelhafte Politik der Mitwirkung und Unterrichtung vor.

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Die Linksfraktion klagte außerdem, weil die Abgeordneten einen Brief des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an Bundeskanzlerin Angela Merkel a.D. (CDU) nicht lesen durften, bei dem es womöglich um das spätere Flüchtlingsabkommen ging.

Die klagenden Fraktionen halten Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Parlaments für verletzt. Sie seien bereit, "für die Rechte des Bundestags in der Außen- und Sicherheitspolitik vor dem Bundesverfassungsgericht zu streiten", schrieb der Grünen-Abgeordnete Jürgen Trittin auf Twitter.

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Was muss die Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat mitteilen?

Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung muss sie darum "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten.

Wie ZDF-Justizexperte Christoph Schneider berichtet, dreht sich das Verfahren um die Kernfrage:

Wie viel von europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss die Bundesregierung vorab dem Bundestag bekanntgeben?
Christoph Schneider, ZDF-Redakteur Recht & Justiz

Bundesrat und -tag wirken bei Fragen der EU mit. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, wie umfassend die Regierung beide unterrichten muss, wenn es um Sicherheitsfragen geht.

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Der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heiko Sauer, sagte, dass es bei der gemeinsamen Sicherheitspolitik "keine Verdrängung mitgliedsstaatlicher Kompetenzen" gebe, weshalb keine Rechte des Bundestags ausgeglichen werden müssten.

Der Vertreter der Grünen-Fraktion, Andreas von Arnauld, sah dies anders. Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes gehe es um ein "Mitregieren in allen Fragen der europäischen Integration", sagte er. Werde dieses Mitregieren ernst genommen, müsse der Bundestag die Dokumente bekommen, die er dazu brauche.

Der Bevollmächtigte der Linksfraktion, Martin Hochhuth, nannte es "problematisch", wenn nur die Bundesregierung selbst entscheiden könne, ob und wie sie das Parlament informiere. "Das Grundgesetz ist zur Machtkontrolle da", betonte er.

Kritische Nachfragen der Richter an die Vertreter der Bundesregierung

Über die aktuellen Klagen entschied das Gericht am Dienstag noch nicht. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen.

Doch ZDF-Justizexperte Christoph Schneider berichtet, dass es kritische Nachfragen von der Richterbank an die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung gegeben habe:

Sie deuten darauf hin, dass es durchaus möglich ist, dass dem Parlament ein größerer Informationsanspruch zustehen könnte.
Christoph Schneider, ZDF-Redakteur "Recht & Justiz"
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