Cannabis-Pläne: Scheitert die Legalisierung am Recht?
Cannabis-Pläne der Regierung:Scheitert die Legalisierung am Recht?
von Samuel Kirsch
16.09.2022 | 21:07
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Die Ampel-Koalition will Cannabis legalisieren. Doch Deutschland ist durch internationale Abkommen und EU-Recht zur Drogenbekämpfung verpflichtet. Muss Kiffen verboten bleiben?
Ist die Cannabis-Legalisierung rechtswidrig
Quelle: imago
Anfang der Woche machte ein Papier zur Cannabis-Legalisierung die Runde. Darin hat die Europa-Abteilung der Bundestagsverwaltung zusammengestellt, was das EU-Recht zu einer Legalisierung sagt. Einige Medien interpretierten die Ausführungen als Absage an die Pläne der Bundesregierung. Legalisierung europarechtswidrig, hieß es. Dabei liefert das Papier kein Ergebnis, sondern erläutert nur die relevanten Vorschriften.
EU-Recht: "Keine Macht den Drogen"
Die Frage, ob eine Legalisierung von Cannabis für den persönlichen Konsum rechtlich möglich ist, wird weiter diskutiert. Die Bundesregierung lässt sie in einer Arbeitsgruppe prüfen. Das EU-Recht bezieht sich auf das Völkerrecht. Dort gilt: Keine Macht den Drogen. Deutschland hat sich, wie zahlreiche Staaten der Welt, in mehreren Abkommen dazu verpflichtet, Drogenhandel und Drogenbesitz unter Strafe zu stellen. Zu den verbotenen Drogen gehört nach wie vor auch Cannabis.
Die Bundesrepublik könnte aus den Abkommen zwar generell aus- und mit einem Vorbehalt für Cannabis wieder eintreten. Für eines der Abkommen, geschlossen 1988 in Wien, gestaltet sich das aber schwierig. Denn dieses Wiener Abkommen hat nicht nur Deutschland unterzeichnet, sondern auch die EU. Deutschland ist als EU-Mitglied also doppelt gebunden. Ob die Bundesrepublik das Abkommen im Alleingang kündigen darf, ist daher umstritten.
Straf- und Völkerrechtler: Legalisierung trotzdem umsetzbar
Der Göttinger Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos hält die Legalisierung trotzdem für rechtlich umsetzbar. "Das Völkerrecht steht einer staatlich kontrollierten Abgabe zum Eigenkonsum nicht entgegen und es würde meines Erachtens auch einer sinnvollen Auslegung der relevanten Normen widersprechen, wenn sie einen gesellschaftlich ausgehandelten Legalisierungsprozess verhindern würden", so der Rechtsprofessor.
Ambos präsentiert einen Lösungsweg, der ohne einen Austritt Deutschlands aus dem Wiener Abkommen auskommt. Er liest es so, dass die Staaten Cannabis zum Eigenkonsum erlauben dürfen, sofern ihre nationalen Verfassungen und die Grundzüge ihrer Rechtsordnung eine liberale Drogenpolitik zulassen.
Über diesen Vorbehalt sieht Ambos die Möglichkeit zu einer völkerrechtskonformen Cannabis-Legalisierung.
Deutsche Verfassung lässt weiten Spielraum
Denn die deutsche Verfassung lässt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum, wie er mit Cannabis umgehen will. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 geurteilt: Es gibt im Grundgesetz zwar kein "Recht auf Rausch", das heißt, der Gesetzgeber darf Cannabis-Konsum unter Strafe stellen. Er muss das aber nicht tun, sondern kann auch eine andere Drogenpolitik verfolgen, die nicht auf Bestrafung setzt, sondern etwa auf Aufklärung oder kontrollierte Abgabe.
Cannabis ist die am meisten gehandelte Droge in Deutschland. Jetzt wächst das Gras auch ganz legal hierzulande im Dienst der Medizin. Eine junge Branche ist in Goldgräberstimmung.10.11.2021 | 43:40 min
Drogentourismus vorprogrammiert?
Lässt sich das Völkerrechtsproblem so lösen, muss Deutschland eine weitere EU-rechtliche Vorgabe beachten: Wenn die Bundesrepublik Cannabis-Konsum erlaubt, wird "Gras" hierzulande zur legalen Ware. Und für legale Waren gilt innerhalb der EU, dass grundsätzlich alle EU-Bürger Zugang dazu haben müssen. Deutschland müsste seinen nationalen Cannabis-Markt also für Bürger aller EU-Staaten öffnen.
Drogentourismus scheint da vorprogrammiert. Doch gerade den will das "Schengener Durchführungsübereinkommen", ein Zusatzdokument zum Schengen-Abkommen, verhindern. Es verpflichtet Deutschland sowie die Benelux-Staaten und Frankreich dazu, den grenzüberschreitenden Handel mit Cannabis zu unterbinden. "Deutschland müsste also mit Kontrollen dafür sorgen, dass Konsumenten das 'Gras' nicht in andere Länder ausführen", erklärt Rechtsprofessor Ambos. Und:
Deutschland darf nicht selbst zum Cannabis-Händler werden, also nicht selbst das staatlich kontrollierte Cannabis exportieren.
Kai Ambos, Professor für Straf- und Völkerrecht, Göttingen
Entwicklung des Cannabiskonsums unter jungen Erwachsenen in Deutschland
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Mit einer vollständigen Legalisierung wäre Deutschland Vorreiter in der EU. Auch in den für ihre liberale Drogenpolitik bekannten Niederlanden ist der Cannabis-Konsum illegal, wird aber bis zu einer gewissen Menge nicht verfolgt.
Anders als die Niederlande will die deutsche Regierung Cannabis nicht nur dulden, sondern tatsächlich legalisieren. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch, zum Scheitern verurteilt ist das Projekt Cannabis-Legalisierung aber nicht.
Samuel Kirsch ist in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz tätig.
Immer mehr Menschen konsumieren Cannabis. Laut eines Berichts der Vereinten Nationen sollen in der EU 30 Prozent der Drogentherapien auf den Konsum von Hanf zurückzuführen sein.