Kinder- und Jugendärzte warnen vor den Folgen einer möglichen Cannabis-Legalisierung. Vertreter der Kriminalpolizei begrüßen die Pläne der Ampel - verlangen jedoch mehr Klarheit.
Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat vor den Plänen der Ampel-Koalition zur Freigabe von Cannabis gewarnt. Der "Rheinischen Post" sagte er:
Sollte die Bundesregierung eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, bräuchte es "zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne", so Fischbach.
Im Papier wird ein Rahmen für den Besitz und Eigenanbau der Droge vorgegeben. Bevor sie einen Gesetzesentwurf vorgestellt, lässt die Regierung die EU-Kommission prüfen.
Warnung vor gesundheitlichen Gefahren für Jugendliche
Fischbach kritisierte unter anderem, es sei noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. Der Ärztevertreter beklagte:
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in "lizenzierten Fachgeschäften" und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Ein Gesetz will Lauterbach nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
"Makaber" findet Martin Rüdiger, therapeutischer Leiter einer Suchtklinik, die Bezeichnung "Genusscannabis" - Aktivistin Philine Edbauer sieht das anders. Die ganze Diskussion in Video:
Fischbach fordert THC-Obergrenze
Fischbach mahnte, es könne nicht sein, dass bereits 18-Jährige Cannabis ohne THC-Obergrenze kaufen könnten. "Die vorgesehene Prüfung einer solchen Obergrenze käme hoffentlich zu dem Ergebnis, dass es eine Staffelung nach Alter braucht." Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift.
"Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz." Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene.
- Bis zu 30 Gramm Cannabis sollen legal sein
Kiffen soll legal werden: Das Bundeskabinett hat die Cannabis-Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach beschlossen. Allerdings muss noch die EU-Kommission grünes Licht geben.
Kriminalbeamte begrüßen Pläne "grundsätzlich"
Derweil begrüßte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Pläne der Bundesregierung. "Wir befürworten grundsätzlich eine Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aller Betäubungsmittel", sagte der BDK-Vorsitzende Dirk Peglow den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Bei den vorgestellten Eckpunkten seien allerdings noch viele Fragen offen, fügte auch Peglow hinzu. Er fragte:
"Was ist, wenn Eltern Cannabis-Pflanzen im Haus haben - wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche dazu keinen Zugang haben? Wie wird generell Jugendschutz garantiert?"
Die Regierung hat sich auf Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung geeinigt: Der Kauf von bis zu 30 Gramm Cannabis soll für Erwachsene straffrei sein. Was sagen Sucht-Experten dazu?
Illegale Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, warnte der BDK-Vorsitzende. "Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird."
Bereits vor einem Jahr hatte der BDK ein Ende des Cannabis-Verbots gefordert.