Sie sind hier:

2G-Plus-Regel-im-Bundestag : Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab

Datum:

Bei der Holocaust-Gedenkstunde im Bundestag gilt die 2G-Plus-Regel. Weil viele AfD-Abgeordnete nicht geimpft sind, wollten sie ihre Teilnahme einklagen - ohne Erfolg.

Berlin: AfD-Abgeordnete, die nicht geimpft, genesen, getestet (3G) sind, verfolgen die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags von der Tribüne aus.
Reguläre Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete auf der Tribüne beiwohnen.
Quelle: dpa

Niederlage der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht: Ihr Eilantrag gegen die 2G-Plus-Regelung während des Holocaust-Gedenken im Bundestag wurde abgewiesen.

Er sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss.

AfD will Zugang zu Holocaust-Gedenkfeier

Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen.

Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen Abgeordnete ohne Corona-Impfung zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern, an der nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen dürfen.

Gericht: Hinreichende Begründung fehlt

Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt. Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil.

Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.

Bayern, Greding: Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern auf einem Tisch. Archivbild

Klage gegen Hochstufung - Verfassungsschutz im Streit mit der AfD 

Interne Schriftsätze zeigen, wie der Verfassungsschutz im Rechtsstreit gegen die AfD argumentiert.

von Julia Klaus und David Gebhard

Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.

Holocaust-Gedenkstunde per Live-Übertragung

Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht.

Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.

Wie hoch ist das Infektionsrisiko? Eine Studie hat verschiedene Szenarien untersucht. Das dreigeteilte Bild zeigt drei davon: ein Fitnessstudio, ein Restaurant und einen Supermarkt.

Nachrichten | Panorama - Wo die Ansteckungsgefahr besonders hoch ist 

Corona-Infektionen können im Alltag an verschiedenen Orten passieren. Wo das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist, zeigt diese interaktive Story. 

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Krise

Kulturpass

Fahrgastrechte und Kulturpass - Das ändert sich im Juni 

Ab Juni bekommen Bahn-Kunden bei Verspätungen seltener Geld zurück, Jugendliche können 200 Euro für Kultur ausgeben und die Corona-Warn-App macht eine Pause. Was sich noch ändert.

Stilles Ende der Corona-Warn-App

Nachrichten | ZDF-Morgenmagazin - Stilles Ende der Corona-Warn-App  

Nach über 200 Millionen Euro Entwicklungskosten und mehr als 48 Millionen Downloads: Nun wird die Corona-Warn-App in eine Art "Schlafmodus" versetzt. Was hat sie gebracht und welche Erkenntnisse für …

31.05.2023
von Sven Rieken
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.