FDP, Grüne und SPD haben einen ersten Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 vorgestellt. Für Ungeimpfte könnte es ab Oktober Bußgelder geben. Das ist sonst noch geplant.
Ab 1. Oktober soll die Corona-Impfung laut einem nun vorgelegten Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 in Deutschland Pflicht sein - sonst soll ein Bußgeld drohen. Man sei "optimistisch, dass die Impfpflicht in dieser Form durchgeführt werden kann", sagte Till Steffen, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, am Freitag in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs "zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2". Doch um dahin zu kommen, sind noch einige Hürden zu nehmen - eine Übersicht:
- Wie soll die Erwachsenen-Impfpflicht aussehen?
Der von sieben Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Wer noch nicht geimpft ist, braucht dann drei Impfungen für einen ausreichenden Schutz oder muss mit Corona innerhalb der letzten drei Monate infiziert gewesen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein.
- Wie läuft die Beratung - und wie sollen die Daten gesammelt werden?
Die Menschen sollen sich auch bei Ärztinnen und Ärzten oder anderen Stellen im Gesundheitssystem beraten lasen können. Die Kassen sollen den Impfstatus dann in neu anzulegenden, elektronischen Impfpässen speichern.
Wer bereits geimpft ist und den Nachweis etwa auf der CovPass- oder CoronaWarn-App hat, kann ihn einfach digital an die Kasse übermitteln. Wer einen analogen Nachweis hat, soll die Übermittlung in einer Apotheke erledigen lassen können.
- Wie hoch soll das Bußgeld für Ungeimpfte sein?
Die mögliche Höhe bewegt sich laut Steffen im Rahmen bereits in anderen Bereichen geltender Bußgelder. Eine wichtige Grenze seien dabei 250 Euro - ab da müssten die Behörden die Einkommenssituation der Betroffenen prüfen. In der Regel würden sie deshalb diese Grenze wohl nicht überschreiten. Aber es gibt mögliche Eskalationsstufen - bis zu Bußgeldern von 2.500 Euro. Ins Gefängnis soll wegen der Impfpflicht niemand müssen:
Die Zuständigkeit bei den Behörden kann sich von Land zu Land unterscheiden, so können Polizei oder Einwohnerämter zuständig sein.
- Müssen alle Erwachsenen geimpft sein?
Nein. Laut dem Entwurf soll die Pflicht nicht für Personen gelten, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können und nicht für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Warum wollen die Antragsteller die Impfpflicht?
Weil - so ihr Antrag - die Impfquote nicht reiche, um den erwarteten, neuerlichen starken Anstieg der Erkrankungszahlen und die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems in den kommenden Herbst- und Wintermonaten einzudämmen. Auch sei nicht prognostizierbar, welche Virusvariante im Herbst und Winter vorherrschend sein werde. Deshalb bestehe ein "unkalkulierbares Risiko" für nachteilige Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung.
- Entfällt dann die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal?
Nein. Die Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Kliniken soll mit der allgemeinen Impfpflicht nicht entfallen, wie der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen deutlich machte. Sie solle eigens geregelt bleiben. Am Donnerstag machte das Bundesverfassungsgericht den Weg frei für die für Mitte März geplante Umsetzung. Die Richterinnen und Richter hatten es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mahnte die Umsetzung an, nachdem Bayern zunächst eine Aussetzung des Vollzugs angekündigt hatte.
- Diese Vorschläge gibt es noch
Anders als die Gruppe der Ampel-Abgeordneten will die Union im Bundestag die Impflücke jetzt nicht mit einer Verpflichtung schließen.
Bundestag und Bundesrat sollen laut Union aber unter anderem abhängig von der künftigen Pandemielage einen "gestuften Impfmechanismus" in Gang setzen können. Darin soll auch eine mögliche Impfpflicht für besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen vorgesehen sein. Zunächst soll aber ein Impfregister aufgebaut werden, damit klar wird, wer überhaupt geimpft ist und wer nicht - denn Menschen sollen gezielt angesprochen werden können.
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