Querdenker-Demonstrationen ziehen Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten an. Auch Beamte und Beamtinnen finden sich darunter. Welche Konsequenzen kann das haben?
Eine Polizistin formt mit ihren Händen ein Herz in Richtung der Teilnehmer einer Querdenken-Demonstration in Kassel. Eine Schuldirektorin kritisiert auf einer Kundgebung in Leipzig öffentlich die Maskenpflicht. Ein Lehrer läuft bei einem Protestmarsch in Kassel gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung mit. Vielen drängt sich dabei die Frage auf: Dürfen Beamt*innen das überhaupt? Und kann das nicht dienstrechtliche Konsequenzen haben?
Die Antwort lautet: Ja, es kann. Im schlimmsten Fall können die Staatsdiener*innen sogar aus dem Dienst entfernt werden. Der Grund: Sie stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat. Während der Arbeit dürfen sie ihre eigene politische Meinung deshalb nicht äußern.
Grenze für Äußerungen ist das Grundgesetz
Private Meinung und dienstliches Handeln müssen immer getrennt bleiben. Das heißt jedoch nicht, dass sich Beamt*innen in ihrer Freizeit nicht politisch betätigen oder demonstrieren dürfen. Denn auch sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung im privaten Bereich.
Daher können und dürfen auch Staatsdiener*innen grundsätzlich ihre persönlichen Ansichten zur Corona-Strategie äußern und diese auch kritisieren.
Auch in der Freizeit geäußerte Ansichten und Handlungen müssten im Einklang mit der Verfassung stehen. Wer als Beamter oder Beamtin z.B. die öffentliche Exekution von Politikern fordert, müsse mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens und mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen. Denn die Beamt*innen sind per Eid verpflichtet, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.
Trotz neuer Corona-Welle, trotz hoher Todeszahlen: Der Protest der selbsternannten Querdenker ist nicht verstummt. Was treibt sie an?
Im Extremfall droht strafrechtliche Verfolgung
Wann diese Grenze jedoch überschritten ist, lässt sich so leicht nicht beantworten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) teilt auf Anfrage des ZDF schriftlich mit:
Sprich, es kommt darauf an, wie man sich beteiligt oder äußert: Was wird genau gesagt? Was steht auf dem Demonstrationsschild? Sind früher schon einmal ähnliche Aussagen gefallen? Spätestens wenn die Beamt*innen zum Gesetzesbruch oder gar zur Gewalt aufrufen, droht nicht mehr nur die Dienstentlassung. Dann muss sogar mit einer strafrechtlichen Verurteilung, z.B. wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, gerechnet werden.
Uniform repräsentiert den Staat
Besonders heikel wird die Sache auch dann, wenn die Beamt*innen in Dienstuniform an einer Demonstration teilnehmen.
Hier genügt allein schon die Anwesenheit an einer Demonstration für ein Disziplinarverfahren. Weigern sich Beamt*innen rigoros während der Arbeit Maske zu tragen, obwohl der Dienstherr das angeordnet hat, so kann dies ebenfalls geahndet werden.
Außerhalb des Dienstes können die Beamt*innen hingegen nicht zum Tragen einer Maske gezwungen werden. Dann werden sie genauso wie andere Bürger*innen behandelt, ihnen kann ein Bußgeld auferlegt werden. Das hat aber keine Auswirkungen auf das Dienstverhältnis.
- Vernetzt mit Verfassungsfeinden
Der Verfassungsschutz beobachtet den ersten "Querdenken"-Ableger. Ein Protestforscher hält den Gründer Michael Ballweg als Leitfigur für "verbrannt".