Strengere Maskenpflicht, mehr Homeoffice, geschlossene Schulen und Kitas. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Aber wie und wann setzen die Länder die Beschlüsse nun um?
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Angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen und der auftretenden Virus-Mutanten haben Bund und Länder gemeinsam neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vereinbart.
Wie und wann welche Beschlüsse in den Ländern gelten und wer aus der Reihe tanzt:
Baden-Württemberg
Insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte darauf gedrungen, Schulen und Kitas bis Mitte Februar noch geschlossen zu lassen. Baden-Württemberg geht nach einer Sondersitzung einen eigenen Weg.
- Kitas und Schulen: Ministerpräsident Winfried Kretschmann plant eine Öffnung von Kitas und Grundschulen vom 1. Februar an - sofern das Infektionsgeschehen es zulässt. Die Fasnachtsferien vom 15. Februar an werde man nutzen, um nachzuvollziehen, ob sich das Infektionsgeschehen durch die Öffnung geändert habe. Die weiterführenden Schulen sollen zunächst weiter geschlossen, die Ausnahmen für Abschlussklassen erhalten bleiben.
Politisch sei das nicht gerade der günstigste Augenblick, das zu machen, sagte Kretschmann. Aber in der Sache sei die schrittweise Schulöffnung zu vertreten - auch weil die Bund-Länder-Beschlüsse einen Spielraum beim Präsenzunterricht zuließen.
Bayern
Das Kabinett beschloss eine Fortführung des strengen Kurses.
- Schulen: Für Grundschüler solle es weiterhin keinen Präsenzunterricht geben. Die Faschingsferien Mitte Februar werden gestrichen, um Unterrichtsinhalte nachzuholen. Sollten die Infektionen im Land weiter sinken, sieht Bayern eine Lockerung vor: Abiturienten und Schüler der Berufsschulen, die vor den Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen stehen, sollen ab Februar wieder im Wechselunterricht lernen.
- Kitas: Es ist nur eine Notbetreuung vorgesehen.
- Maskenpflicht: In Gottesdiensten müssen Besucher künftig eine FFP2-Maske tragen. Damit geht der Freistaat etwas über den Bund-Länder-Beschluss hinaus, nach dem in Gottesdiensten eine Pflicht zum Tragen mindestens einer sogenannten OP-Maske gelten soll.
Nach dem Ministerrat wird auch der Landtag in der kommenden Woche nochmals über die Verlängerung des Shutdowns über den 31. Januar hinaus abstimmen.
Berlin
Der Senat in Berlin setzt die Ergebnisse von Bund und Ländern mit einer entsprechenden Änderung der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung um.
- Schulen: Die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler bleibt bis zum 12. Februar weiterhin ausgesetzt. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
- Kitas: Die Kitas und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Alle Einrichtungen bieten einen Notbetrieb an.
- Weiteres: Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt zu melden. In Bibliotheken ist die Ausleihe und Abholungen möglich.
- Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt
Der Shutdown geht weiter, Schulen bleiben zu und das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV wird verpflichtend. Ein Überblick über die Beschlüsse von Kanzlerin und Länderchefs.
Brandenburg
Das Brandenburger Kabinett hat sich nach einer Video-Schaltkonferenz mit der Änderung der bestehenden Eindämmungsverordnung befasst und die bestehenden Maßnahmen bis zum 14. Februar verlängert. Neben der verschärften Maskenpflicht wurde dies beschlossen:
- Kitas: Die Kitas sollen nach Angaben des Bildungsministeriums vorbehaltlich des Kabinettsbeschlusses grundsätzlich offen bleiben.
- Schulen: Abschlussklassen sollen weiter in Schulen lernen.
Bremen
Zu den Corona-Maßnahmen fand eine Sondersitzung der Bremischen Bürgerschaft statt. Entscheidungen sind noch nicht bekannt.
- Schulen (bislang): Die Anwesenheitspflicht ist bislang bis zum 31. Januar ausgesetzt. Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6 wird eine Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglicht und empfohlen, den Klassen 7 bis 9 wird ein Distanz- und Präsenzunterrichtsangebot gemacht. Für die Abschlussklassen gibt es Unterricht im Wechselmodell.
Hamburg
Der Hamburger Senat hat am Mittwoch vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz "vollständig und konsequent umzusetzen".
- Schulen: An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt.
- Kitas: In den Kitas wird ab dem 25. Januar statt der eingeschränkten Regelbetreuung die erweiterte Notbetreuung angeboten.
- Alten- und Pflegeheime: Schnelltests bleiben weiterhin für Personal und Besucher verpflichtend. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen.
Hessen
Die Hessische Landesregierung hat in einer Kabinettsitzung zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz beraten. Diese Beschlüsse gelten ab dem 23. Januar:
- Schulen: Schülerinnen und Schüler sollen bis zur 6. Klasse, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab der 7. Jahrgangsstufe gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
- Kitas: Für Kitas gilt weiterhin: Eltern sollen, wo immer möglich, ihre Kinder zu Hause betreuen. Es ist weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.
- Alten- und Pflegeheime: Besucher dürfen Alten- und Pflegeheime nur betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
- Bewegungseinschränkung: Die bisherige 15-km-Radiusregelung entfällt. In Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen sollen stark besuchte Ausflugsorte gesperrt werden - etwa durch gesperrte Parkplätze oder durch Betretungsverbote.
- Was bedeuten die Beschlüsse juristisch?
Die Beschlüsse des jüngsten Corona-Gipfels überraschen nicht: Viele Maßnahmen werden verlängert. Die Maskenpflicht wird verschärft. Eine juristische Einschätzung.
Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag in Schwerin kam zu einer Sondersitzung zusammen, bei der über die weiteren Corona-Schutzmaßnahmen beraten wurde. Das Land setzt die Bund-Länder-Beschlüsse um - behält dabei aber auch seine umstrittenen Regelungen für die Öffnung von Kitas und Schulen bei.
- Der harte Lockdown wird bis 14. Februar verlängert.
- Schulen: Schüler bis Klasse 6 können die Schule besuchen, wenn in den Familien die Betreuung nicht anders zu gewährleisten ist. Ab Klasse 7 gilt mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Fernunterricht. Die schriftlichen Abiturprüfungen werden verschoben und starten statt am 13. April erst am 23. April.
- Geschäfte und Nahverkehr: Ab Montag, 25. Januar, soll in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln eine verschärfte Maskenpflicht gelten. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben.
- Ausgangsbeschränkungen: Bereits ab 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten Gegenden nun als Hochrisiko-Gebiete (vorher ab 200 Neuinfektionen). Hier treten dann eine Ausgangsbeschränkung für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr in Kraft. Ausnahmen sind lediglich: der Weg zur Arbeit, Schule, Hochschule, zum Arzt oder zur Kernfamilie.
- Bewegungsradius von 15 Kilometer: In den oben erwähnten Hochrisiko-Gebieten darf der Bewgungsradius rund um die Meldeadresse eingeschränkt werden - sofern nicht "triftige Gründe" (siehe oben) vorliegen.
- Eine Einreise in diese Hochrisiko-Gebiete für die Nutzung einer Zweitwohnung oder aus generell nicht-beruflichen Gründen ist nicht mehr möglich.
Niedersachsen
Der Landtag beriet in einer Sondersitzung über die Umsetzung der neuen Regelungen zu Homeoffice und Maskenpflicht.
- Schulen: Die Präsenzpflicht wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Kitas: Kindertageseinrichtungen sollen in der Regel geschlossen bleiben. Einige Einrichtungen bieten aber eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an.
- Ausgangssperre: Eine solche tritt vorerst nicht in Kraft. Sie kommt erst dann, wenn in Städten oder Kreisen eine Inzidenz von über 200 erreicht wird.
Nordrhein-Westfalen
Die neue Coronaschutz-Verordnung im bevölkerungsreichsten Bundesland bringt Verschärfungen, aber auch Lockerungen mit sich. Sie gilt ab Montag, 25. Januar.
- Masken: OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken müssen in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Kinder im Grundschulalter sind ausgenommen, bei Kindern bis 14 Jahren reicht eine Alltagsmaske.
- Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: wurde aufgehoben. Der Verkauf zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bleibt aber verboten.
Rheinland-Pfalz
Bei einer Pressekonferenz hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer folgende geplanten Änderungen angekündigt:
Schulen: Bis zum 14. Februar will das Land in den Schulen grundsätzlich Fernunterricht verlängern und die Präsenzpflicht aussetzen. Für die Klassen 1 bis 4 soll ab 1. Februar Wechselunterricht angeboten werden. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin aufgehoben.
Kitas: In den Kindertagesstätten gelte weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.
Homeoffice: Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März 2021 gilt, werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
Alten- und Pflegeheime: Neben der bereits bestehende Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher, müssen nun nicht nur Besuchende FFP2-Masken tragen. Die Pflicht wird nun auch auf Mitarbeitende dieser Einrichtungen ausgeweitet.Saarland
Auch der Ministerrat im Saarland hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen.
- Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht an Schulen soll mit Ausnahme von Abschlussklassen bis zum 14. Februar ausgesetzt bleiben. Eine Betreuung in Kitas und für Schüler bis Klasse 6 ist sichergestellt.
- Kontaktbeschränkungen: Die Landesregierung hat in der neuen Corona-Verordnung zudem klargestellt, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Personen aus dem Familienkreis gelten. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom Mittwoch, das wegen eines Widerspruchs in der bisherigen Verordnung die Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Kraft gesetzt hatte.
Sachsen
Der Freistaat will den Beschlüssen von Bund und Ländern folgen. So sollen die Maßnahmen bis Mitte Februar verlängert werden - mit weitgehend geschlossenen Kitas und Schulen.
- Schulen und Kitas: Grundsätzlich bleiben sie geschlossen - Ausnahmen werden für Abschlussklassen aber ermöglicht. Daneben gibt es für Schüler und Kita-Kinder Notbetreuung.
Sachsen-Anhalt
Verschärfte Maßnahmen sollen am Montag, 25. Januar, in Kaft treten. Das hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff in Magdeburg angekündigt. Die aktualisierte Verordnung soll bis Freitag erarbeitet und unterzeichnet werden.
- Hotspots: In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 könnten vor Ort noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Als Beispiele nannte Haseloff eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, aber auch die vorübergehende, vollständige Abriegelung ganzer Landkreise.
- Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Treffen dürfen nicht mehr als ein Haushalt und eine weitere Person zusammenkommen. Doch für Familien mit Kindern soll es ab Montag ein bisschen leichter werden. So werden Kinder unter drei Jahren nicht mehr mitgezählt. Zudem ist es erlaubt, dass Familien einander unterstützen und Kinder aus bis zu zwei Haushalten gemeinsam betreut werden.
Grafiken- Corona-Karte und Inzidenz in den Landkreisen
Die aktuellen Corona-Zahlen im Überblick: Wie hoch ist die Inzidenz in meinem Landkreis? Wie viele haben sich infiziert? Wie viele sind gestorben? Wie viele sind geimpft?
von R. Meyer, M. ZajonzSchleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Landtag unterstützt mit großer Mehrheit die Verlängerung des Corona-Lockdowns mit weiteren Verschärfungen. In einer Sondersitzung bekräftigte das Parlament am Mittwoch zugleich die Forderung nach Perspektiven für die Zeit danach
- Schulen: Bis Mitte Februar sollen Schüler nicht in den Schulen unterrichtet werden. Ein Konzept zu den Schulen will Bildungsministerin Karin Prien am Freitag vorstellen.
- Kitas: bieten gegenwärtig nur eine Notbetreuung an.
- Kontaktbeschränkungen: Das Land will bei Kontakten eine Sonderregel einführen. Demnach sollen Kinder bis drei Jahren nicht mehr mitgezählt, sondern als Einheit mit einem Elternteil betrachtet werden.
Thüringen
Auch Thüringen verlängert mit einer neuen Corona-Verordnung den Shutdown bis Mitte Februar. Nach jetzigem Stand der Planung werde sie ab dem 26. Januar gelten, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner am vergangenen Mittwoch.
Details sollen nach Werners Angaben bis Ende der Woche vom Kabinett beraten werden. Im Kern würden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen:
- Schulen: Schulschließungen sollen bis zum 14. Februar verlängert werden.
- Maskenpflicht: Medizinische Masken sollen künftig unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.
Mehr Informationen über Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:
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