In Sachsen gilt der nun bundesweit für Corona-Hotspots geplante Bewegungsradius von 15 Kilometern bereits seit Mitte Dezember. Welche Erfahrungen hat der Freistaat damit gemacht?
Was in Sachsen schon seit Mitte Dezember gilt, soll nun auch in anderen deutschen Corona-Hotspots (7-Tage-Inzidenz über 200) eingeführt werden: Der Bewegungsradius für Bürger wird auf einen Umkreis von 15 Kilometern reduziert. Wie wird gemessen, gibt es Ausnahmen und vor allem: Wie wird das überprüft? Fragen, mit denen der Freistaat Sachsen, der, was Corona angeht, mehr betroffen ist als jedes andere Bundesland, seit Mitte Dezember bereits Erfahrung hat.
Die Bemessungsgrundlage
Grundsätzlich sind Sachsen dazu angehalten, sich nicht weiter als 15 Kilometer vom Wohnort weg zu bewegen. Dabei muss sichergestellt sein, dass sich in diesem Umkreis auch im ländlichen Raum ein Supermarkt befindet, wo man sich mit Waren des täglichen Bedarfs eindecken kann. Dass jeder mal raus muss an die frische Luft – und jetzt erst recht – ist keine Frage und auch kein Widerspruch.
Was gilt nun als Entfernung? Die sächsische Polizei nimmt als Bemessungsgrundlage die Luftlinie. Da gebe es noch ein wenig mehr Spielraum als das Navi im Auto anzeige, erklärt die Polizeidirektion in Dresden freundlich. Das maßgebliche Kriterium hierbei ist die private Adresse, die im Ausweis steht. Von da ab gilt’s.
- Was heißt "eingeschränkter Bewegungsradius"?
Der Corona-Shutdown in Deutschland wird verlängert und verschärft. Vor allem die Einschränkung des Bewegungsradius wirft Fragen auf. Was heißt das eigentlich? Ein Überblick.
Wie wird kontrolliert?
Genau hier liegt die Krux. Die sächsische Polizei kontrolliere die Einhaltung regelmäßig, sagt Lukas Reumund von der Polizeidirektion Dresden. Sonst bringt die Verordnung ja auch nichts. Am ersten Januarwochenende waren die Beamten in Altenberg im Erzgebirge unterwegs. Schnee und Rodel waren hier spitze. Genau das war das Problem. 25 Anzeigen haben die Beamten aufgenommen.
Noch mehr waren es kurz nach Weihnachten in Oberwiesenthal. Man habe extra keine Pisten oder Hänge präpariert, und dann fielen acht Zentimeter Neuschnee über Nacht, berichtet Bürgermeister Mirko Ernst. Da waren vor allem viele Berliner nicht mehr zu halten. Eine Blechlawine staute sich an der Ortseinfahrt. Die Polizei musste schließlich eingreifen.
Jetzt sind die Parkplätze am Fichtelberg nicht geräumt, die Pisten und Hänge abgesperrt. Runterfahren – das gilt jetzt für die Kontakte. Die Kontrollen der Landespolizei laufen, sagt Mirko Ernst, die Lage habe sich weithin entspannt. Wohlgemerkt: Keiner hat etwas dagegen, wenn Erzgebirgler oder Oberwiesenthaler mit ihren Kindern rodeln gehen.
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Wie ernst nehmen die Sachsen die 15-Kilometer-Regel?
Dazu meint Lukas Reumund von der Polizei Dresden: Da sei es wie im Straßenverkehr. Viele hielten sich daran, einige setzen sich darüber hinweg. Nur ist der Straßenverkehr Gesetz.
Wer in Sachsen dabei erwischt wird, dass er vorsätzlich gegen das Verbot verstößt, muss mit 60 Euro Strafe rechnen – wegen Verlassen der Häuslichkeit ohne triftigen Grund. Ein touristischer Ausflug ist keiner.
- 15-Kilometer-Regel: Zweifel an Umsetzbarkeit
Unter bestimmten Bedingungen soll die Bewegungsfreiheit von Menschen in Corona-Hotspots eingeschränkt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezweifelt die Umsetzbarkeit.