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Regelungen in Bundesländern : Wann gelte ich als geboostert?

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In vielen Bereichen gilt nun 2G Plus. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich getestet sein - außer: Geboosterte. Die Bundesländer definieren "geboostert" aber unterschiedlich.

Schild: 2G-Plus Gastronomie
Quelle: dpa

Der Impfstatus eines Menschen ist in der Corona-Pandemie nicht nur wichtig für den Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung, er ist auch ein entscheidender Faktor für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Seit Montag gilt in vielen Bundesländern die sogenannte 2G-Plus-Regel, etwa in der Gastronomie. Das bedeutet: Nur, wer geimpft, genesen und zusätzlich aktuell negativ getestet ist, darf ins Restaurant oder in die Kneipe. Das "Plus" kann jedoch auch durch die Booster-Impfung erfüllt werden. Wer seinen Immunschutz aufgefrischt hat, darf also ohne Test essen gehen.

Doch wer als "geboostert" gilt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. ZDFheute hat die Gesundheitsministerien aller 16 Länder dazu angefragt, gut die Hälfte hat sich zurückgemeldet. Ein Überblick über die Lage:

Klassisch "geboostert" nach drei Impfdosen

Es beginnt einfach: Wer zwei Dosen der Impfstoffe von Astrazeneca, Biontech oder Moderna bekommen hat, gilt als vollständig geimpft. Wer darauf noch eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, gilt als "geboostert" und ist in allen Bundesländern von der Testpflicht der 2G-Plus-Regel befreit - sofern sie dort überhaupt gilt. In Deutschland wurden die Auffrischungsimpfungen mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna durchgeführt und aktuell sind etwa 45 Prozent der Bevölkerung "geboostert".

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Etwas unübersichtlicher wird es schon bei Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen haben: Bei diesem galten die Geimpften schon nach einer Dosis als vollständig geimpft, man könnte also vermuten, nach einer Auffrischungsimpfung gelten sie als geboostert. So ist das aktuell aber nur in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

In Schleswig-Holstein und Bayern genügt die einfache Auffrischung nicht. In Bayern sollen diese Menschen zwei weitere Dosen eines mRNA-Impfstoffs erhalten, eine frühestens vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson, die zweite dann weitere drei Monate danach.

Manche Bundesländer werten Impfdurchbruch als "geboostert"

Sehr unterschiedlich gehen die Länder auch mit Impfdurchbrüchen um: Während in Bayern, Hamburg und NRW eine Corona-Infektion nach zweifacher Impfung zum Status "geboostert" führt, gilt diese Regelung in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, und Thüringen nicht. Hier müssen Genesene nach einem Impfdurchbruch zusätzlich noch die Auffrischungsimpfung bekommen, um als "geboostert" zu gelten.

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Wenn Personen allerding zuerst erkrankt bzw. genesen sind und danach zweifach geimpft, gelten sie zum Beispiel in Hessen als "geboostert".

Weitere Ausnahmen in Baden-Württemberg und Bremen

Besonders viele weitere Ausnahmen bei der Testpflicht und dem "Booster"-Status gibt es nach der ZDFheute-Umfrage in Baden-Württemberg und Bremen. Hier gelten auch Genesene ohne jeglichen Impfschutz als geboostert, deren PCR-Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Und auch Personen die "nur" vollständig geimpft sind, ihre letzte Impfung aber weniger als drei Monate zurückliegt, gelten als "geboostert" im Sinne der 2G-Plus-Regelung. Ebenfalls von der Testpflicht dieser Regelung befreit sind Personen, für die eine Auffrischungsimpfung von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen ist, also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren* und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Regelungen sollen einheitlicher werden

Die Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelungen war bereits Thema im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 14. Dezember 2021. Die GMK bat das Bundesgesundheitsministerium zu prüfen, ob weitere Personengruppen von der Testpflicht befreit werden können. Ergebnisse dieser Prüfung stehen aktuell noch aus, sollen aber zeitnah zu einheitlicheren Regeln führen.

*Die Nachricht, dass die Stiko nun auch Corona-Auffrischimpfungen für Kinder von 12 bis 17 Jahren empfiehlt, wurde nach der Beantwortung unserer Umfrage erst bekannt.

Auf der Illustration sind zwei Frauen zu sehen. Eine Frau, die eine Corona-Impfung erhalten soll und eine Ärtzin mit einer Spritze in der Hand. Über den beiden Frauen steht ein Fragezeichen.

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