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Forderungen an Merkel und Scholz : Unions-Länder wollen konkrete Beschlüsse

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Wegen der zugespitzten Corona-Lage beraten Bund und Länder, wie es weitergehen soll. Die unionsgeführten Länder und Baden-Württemberg haben klare Forderungen.

Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft im Kanzleramt ein.
Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) schalteten sich am Mittag mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammen, um über die Corona-Krise zu beraten.
Quelle: Reuters

Die unionsgeführten Länder sowie Baden-Württemberg dringen auf konkrete Mindestbeschlüsse bei den Beratungen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem voraussichtlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) zur Corona-Pandemie.

Fünf-Punkte-Katalog mit Forderungen

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verständigten sich die sogenannten B-Länder vor den Beratungen an diesem Dienstag auf einen fünf Punkte umfassenden Forderungskatalog mit Schutzmaßnahmen.

Nach dem der dpa vorliegenden Beschlussentwurf mit Stand 30. November sollen ungeimpfte Menschen sich künftig nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren würden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft würden als ein Hausstand gelten, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten.

Bund und Länder beraten heute über schärfere Corona-Maßnahmen. Angesichts der zuspitzenden Situation in den Kliniken und der neuen Omikron-Variante fordern viele Länderchefs strengere Regeln.

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Anpassung von Infektionsschutzgesetz gefordert

Clubs und Diskotheken sollen nach den Vorstellungen der B-Länder geschlossen werden. Bei Großveranstaltungen dürfe die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden. Schleswig-Holstein will diese Regeln abhängig von Inzidenzen gestalten.

Unklar war vor den Beratungen, ob es überhaupt Beschlüsse geben wird. Teilweise gelten die Forderungen bereits in einzelnen Ländern oder Regionen, etwa Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.

Für den Fall, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht erneut feststellt, bitten die unionsgeführten Länder den Bund, bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz so anzupassen, dass ihnen bestimmte Maßnahmen vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen. In Gebieten mit einer außerordentlich hohen Sieben-Tages-Inzidenz sollten über die genannten Mindestmaßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden können.

Wüst: Endlich Maßnahmen für Mindestschutz

Außerdem bitten die B-Länder die Bundesregierung, die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht zügig einzuleiten. Die in der Bund-Länder-Runde am 18. November beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zum Schutz besonders gefährdeter Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten.

"Wir brauchen einheitliche Maßnahmen als Mindestschutz in ganz Deutschland, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Menschen im Land zu schützen", twitterte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist.

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"Wir waren in der Bekämpfung der Pandemie immer gemeinsam am stärksten. Daher sei es wichtig, dass heute im Bund-Länder-Kreis beraten werde. "Vor allem aber brauchen wir zügig konkrete Ergebnisse."

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