Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Darin enthalten: eine Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen.
Bundestag und Bundesrat haben am Freitag Veränderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt, darunter einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegeberufe. Nach etwa einstündiger Debatte stimmten 571 Bundestags-Abgeordnete für den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung diverser Corona-Vorschriften. 80 Abgeordnete stimmten dagegen, 38 enthielten sich.
Wie verlief die Debatte?
Eröffnet wurde sie von vom neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle, das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik", sagte Lauterbach. Er verteidigte die mehrfachen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. "Hat sich der medizinische Befund geändert, müssen auch die therapeutischen Maßnahmen angepasst werden".
Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel betonte, die Änderungen gingen im Wesentlichen auf Vorschläge der Union zurück. Sie gingen "grundsätzlich in die richtige Richtung". Aber es werde wieder zu kurz gesprungen. Rüddel warnte vor ständigen "Reparaturarbeiten" am Infektionsschutzgesetz. Dies verunsichere die Bevölkerung und senke die Akzeptanz der Corona-Politik.
Der AfD-Politiker Martin Sichert warf der Regierung vor, ein "medizinisches Experiment" an der Bevölkerung durchzuführen. Susanne Ferschl von den Linken forderte zusätzliche Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen zu verbessern.
Welche Änderungen wurden beschlossen?
- Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.
- Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab zwölf Jahren impfen dürfen. Voraussetzung sollen eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein.
- Regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage können die Länder, nach einem Parlamentsbeschluss, schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen - aber nach einem ersten Ampel-Gesetz keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschale Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders im Sport mit größerem Publikum. Klargestellt wird, dass Schließungen etwa der Gastronomie möglich sind - aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.
- Regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden.
- Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
- Kliniken: Kliniken sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.
- Kurzarbeitergeld: Ein Aufstocken des schon bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds soll ermöglicht werden.
- Was Pflegekräfte zur Impfpflicht sagen
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