Homeoffice-Pauschale und Corona-Boni sind nur zwei der zahlreichen Maßnahmen, die der Bundestag heute verabschiedet hat. Sie sollen die Folgen der Corona-Pandemie abfedern.
Nicht nur der Ukraine-Krieg wirkt sich auf den Alltag vieler Menschen in Deutschland aus, auch die Corona-Pandemie ist in vielen Bereichen noch schmerzhaft zu spüren.
Der Bundestag hat deshalb steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Ein Überblick:
Homeoffice-Pauschale auch für 2022
Arbeitnehmerinnen und -nehmer können auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr.
Die Homeoffice-Pflicht hat den Arbeitsmarkt verändert. Wie sie in Zukunft aussehen könnte.
Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings profitiert davon nur, wer mit seinen Ausgaben über die Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro kommt.
Steuerfreiheit für Corona-Boni
Corona-Boni sollen bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei bleiben. So soll bei den Beschäftigten in Pflege, Krankenhäusern und Praxen möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen.
Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeitende in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen, aber auch in bestimmten Rehaeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie im Rettungsdienst.
Die Impfpflicht für Pflegekräfte ist verfassungsgemäß. Das hat das BVerfG entschieden.
Längere Fristen für die Steuererklärung
Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun länger - bis Ende Oktober 2022 - Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerberater hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsaufkommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeitergeld kümmern.
- Steuererklärung 2021: Das gilt es zu beachten
Bei der Steuererklärung für 2021 gibt es angesichts der Corona-Pandemie wieder einige Besonderheiten.
Vorteile für Unternehmen: Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen steuerlich abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer. Das soll einen Anreiz setzen, zu investieren, obwohl die wirtschaftliche Lage gerade unsicher ist.
Verrechnung von Verlusten
Unternehmen können gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Außerdem bekommt man zu viel gezahlte Steuern früher zurück. Die erweiterte Verlustrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag zudem auf 10 Millionen Euro angehoben.
Krieg, Corona, Inflation – eine Krise zu viel?
Große Einigkeit über Maßnahmen im Bundestag
Die Ampel-Koalition besserte den Entwurf der Bundesregierung noch einmal deutlich nach, wie etwa bei den Fristen für die Steuererklärung und hob die Summe an, bis zu der der sogenannte Pflegebonus steuerfrei bleibt.
Im Bundestag stimmte schließlich nicht nur die Koalition, sondern auch die oppositionelle Union zu. Viele sinnvolle, noch von der früheren schwarz-roten Regierung eingeführte Regelungen würden verlängert, sagte der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler. Etwa bei der Verlustverrechnung für Unternehmen hätte aber noch mehr passieren müssen.
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