Die Bundesnotbremse war rechtens, selbst schärfste Corona-Maßnahmen okay. Karlsruhe lässt der Politik große Spielräume für die Pandemie-Bekämpfung. Richtig so, findet Sarah Tacke.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht, ein Grundrecht auf Bildung. Wie kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht schützend vor sie gestellt hat? Wieso haben die Richterinnen und Richter trotzdem nicht gesagt: "Halt – Schulschließungen nie wieder"?
Kinder sind nicht die Treiber der Pandemie, zahlen aber einen riesigen Preis: Lernen zu Hause funktioniert nicht und in bildungsfernen Familien besonders schlecht. Gewalt gegen Kinder in Familien hat dramatisch zugenommen. Wieso also hat das Bundesverfassungsgericht die Kinder in seiner großen Corona-Entscheidung nicht in Schutz genommen?
Und wieso haben die Verfassungsrichterinnen und -richter nicht wenigstens die Ausgangssperren gestoppt? Stopp gesagt, Ausgangssperren sind absurd. Wo, wenn nicht bei der Freiheit von Menschen, jederzeit vor die Tür zu gehen, sollte eine rote Linie liegen? Niemandem sollte verboten werden, nachts vor die Tür zu gehen. Wer soll da wen anstecken?
Gericht musste detailliert abwägen
Doch wer das Gericht damit kritisiert, die Maßnahmen einfach durchgewunken zu haben, macht es sich zu einfach. Die Richterinnen und Richter haben Kontaktbeschränkungen, Ausgangsverbote und Schulschließungen detailliert daraufhin überprüft, ob der Gesetzgeber davon ausgehen konnte, dass sie geeignet und erforderlich waren, um Leben zu retten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen – und ob sie die Freiheiten übermäßig beschränkten.
Das sind schwierige Abwägungsfragen und auf den ersten Blick mag es enttäuschen, dass das Gericht hier keine klareren roten Linien eingezogen hat. Doch das Grundgesetz ist nun einmal keine detaillierte Spielanleitung mit konkreten Verhaltensregeln für jede Situation. Gerade in unübersichtlichen Lagen, wo noch vieles unklar ist, lässt die Verfassung viel Spielraum für Einschätzungen, Bewertungen und Entscheidungen.
Ball liegt bei der Politik
Diesen Spielraum darf aber nicht das Bundesverfassungsgericht füllen. Der Ball liegt bei der Politik – besonders bei den Parlamenten. Das ist richtig, denn die Parlamente sind direkt vom Volk gewählt – das Bundesverfassungsgericht nicht.
Die Politik darf Belange und Interessen priorisieren. Schulschließungen mögen verfassungsrechtlich zulässig sein – trotzdem kann die politische Wertung lauten: Wir beschränken an anderer Stelle, weil wir Kindern nicht noch einmal Wochen des Distanzunterrichts zumuten wollen. Auch das lässt das Grundgesetz zu.
- Welche Türen die Richter der Politik öffnen
Heute hat das Bundesverfassungsgericht über Ausgangssperren, Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen entschieden. Was heißt das für aktuelle und zukünftige Corona-Maßnahmen?
Es sind die Verantwortlichen in Parlamenten und Regierungen, die in jeder Lage der Pandemie einschätzen müssen: Wie hoch ist die Gefahr? Welche Maßnahmen sind tauglich, um das Virus zu bekämpfen?
Und sie müssen immer neu abwägen, welche Beschränkungen sie den Bürgerinnen und Bürgern noch zumuten dürfen, um Leib und Leben Einzelner und das Gesundheitssystem zu schützen. Machen sie dabei Fehler, schlägt die Stunde der Hüterinnen und Hüter der Verfassung – aber auch erst dann.
Sarah Tacke leitet die ZDF-Redaktion Recht und Justiz