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Verfassungsrechtler Radtke : Was die Politik bei Corona beachten muss

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Am kommenden Freitag beraten Bund und Länder über neue Corona-Maßnahmen. Verfassungsrichter Radtke erklärt im heute journal, was die Politik beachten muss: die Verhältnismäßigkeit.

Angesichts der erwarteten rasanten Ausbreitung der Corona-Variante Omikron in Deutschland rücken weitere Krisenmaßnahmen in den Blick. Am kommenden Freitag wollen die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) darüber beraten. Es wird dabei um eine allgemeine Impfpflicht gehen und möglicherweise auch um strengere Kontaktbeschränkungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November die im letzten Jahr verhängte Bundesnotbremse nachträglich abgesegnet - und somit entsprechende Ausgangsbeschränkungen für verfassungsgemäß erklärt. Im heute journal betont Bundesverfassungsrichter Professor Henning Radtke, dass man bei diesen Entscheidungen immer die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten müsse.

Radtke: Grundrechte gelten in vollem Umfang

Zwei Dinge seien laut Radtke dabei wichtig zu betonen. "Erstens: Auch in der Pandemie gelten die Grundrechte in vollem Umfang." Und zweitens: Wenn die Grundrechte eingeschränkt würden, um der Pandemie Herr zu werden, dann ginge das nur unter den allgemeinen Voraussetzungen jeder anderen Grundrechtseinschränkung auch, so Radtke.

Es sei im Wesentlichen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der dabei zu berücksichtigen ist. "Und das wird die Politik auch in Zukunft zu berücksichtigen haben", sagte Radtke.

Auch bei zukünftigen Regeln gilt Verhältnismäßigkeit

Dass der Politik für ihre Entscheidungen oder etwaige künftige Maßnahmen möglicherweise eine klare Vorgabe fehlt, sieht Radtke nicht. Er glaube schon, dass man sehr genau vorhersehen kann, was die Verhältnismäßigkeit auch für zukünftige Maßnahmen bedeute.

Der Richter nennt als Beispiel die Ausgangsbeschränkungen: 

Ausgangsbeschränkungen sind in den von uns zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse ein Mittel gewesen, um das eigentliche relevante, nämlich die Kontaktbeschränkungen, zu fördern.
Verfassungsrichter Professor Henning Radtke

Und jetzt sei einfach unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit zu erwägen, ob Ausgangsbeschränkungen sein müssten, um effektiv Kontaktbeschränkungen durchsetzen zu können, oder nicht. Denn Kontaktbeschränkungen seien das Mittel, das die Ausbreitung des Virus effektiv bekämpfen könne. Das sei das Entscheidende und gelte laut Radtke ebenso für alle anderen Maßnahmen.

Auf der Illustration ist eine Frau zu sehen, die beide Arme zur Schulter zieht. Über der linken Hand schwebt ein Symbol mit Daumen runter, über der rechten Hand schwebt ein Symbol mit Daumen hoch.

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