Sollen Menschen mit Corona-Impfung bevorzugt werden? Die Debatte darüber geht schon los, nachdem nur wenige Menschen geimpft worden sind. Worüber diskutieren wir eigentlich?
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In die Bar oder ins Hotel nur noch mit Corona-Impfung? Aus Sicht des Gastro-Branchenverbands Dehoga ist jetzt nicht die Zeit für solche Gedankenspiele. "Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh", so die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben bereits vor Sonderrechten für frühzeitig Geimpfte gewarnt.
Restaurantbesuch, Fernreise oder Fitnessstudio - in Zukunft nur mit Corona-Impfung? Knapp 42.000 Menschen haben in Deutschland die erste Dosis des Corona-Wirkstoffs erhalten, schon ist eine heftige Diskussion um Sonderrechte für Geimpfte entbrannt.
Deutschlands Airlines wollen keine Sonderregeln
Angeheizt wurde die Diskussion durch die Überlegung der australischen Airline Qantas ab dem Sommer nur noch Geimpfte auf speziellen Strecken zu transportieren. Dazu allerdings müsste die australische Regierung zunächst Einreisebeschränkungen für Menschen verhängen, die nicht geimpft worden sind.
Eine Lösung, die in Deutschland - Stand jetzt - nicht zur Debatte steht. Das sagt zumindest Matthias von Randow vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft im ZDF-Interview.
Das sei auch überhaupt nicht nötig, sagt von Randow.
Noch strenger ist es beim Öffentlichen Personennahverkehr bei Taxen und auch bei der Deutschen Bahn: Für sie gilt eine Beförderungspflicht. Sie müssen also auch Nicht-Geimpfte an ihr Ziel bringen.
Das Impfen hat begonnen. Doch es gibt offene Fragen: Wie schnell geht es, darf es Sonderrechte für Geimpfte geben und hilft der Stoff gegen die britische oder südafrikanische Variante?
Die SPD-Fraktion will nachsteuern
Ganz anders wiederum kann es in der Gastronomie aussehen: Restaurants oder Bars in Deutschland können sich auf das Hausrecht und auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit berufen.
Der rechtspolitische SPD-Fraktionssprecher Johannes Fechner reagierte auf die Debatte und sagte, man prüfe derzeit "gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten."
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), ist zuversichtlich: "Wenn man erlebt, dass wieder mehr Normalität möglich ist, werden sich viele impfen lassen".
Komplizierter wäre das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: "Der Arbeitgeber kann erst Mal gar nichts machen. Es gibt keine allgemeine Corona-Impfpflicht", erklärt Volker Römermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn der Arbeitgeber eine Impfung verlange, müsste das vertraglich festgehalten werden.
"Das könnte schwierig werden, weil es jetzt auch schon mit den Alltagsmasken und den Hygiene- und Abstandsregeln funktioniert", sagt Römermann.
Bleibt das Ansteckungsrisiko trotz Impfstoff?
Und dann ist da noch die Frage: Wie wirksam ist der Impfstoff eigentlich? Nach klinischen Studien gibt das Unternehmen Biontech die Wirksamkeit des Impfstoffs mit 95 Prozent an.
Ob die genannte - für viele Experten überraschend hohe - Wirksamkeit auch bei einem massenhaften Einsatz des Impfstoffes erreicht wird, wird sich erst in einigen Monaten zeigen.
Und spätestens im Februar werden wir erst erfahren, in wie weit das Präparat die Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen kann, heißt es vom Impfstoffhersteller.
Damit bleibt die Frage offen: Wieso sollten Geimpfte bevorzugt werden, wenn noch gar nicht klar ist, wie hoch ihre Ansteckungsgefahr am Ende wirklich ist.
Mit Material von dpa, epd.