Omikron breitet sich schnell aus. Expertenrat-Mitglied Stefan Sternberg hat sich angesichts einer wachsenden Zahl von Infektionen für bundeseinheitliche Regelungen ausgesprochen.
Der Kommunal-Vertreter im Corona-Expertenrat der Bundesregierung, Stefan Sternberg, hat sich angesichts einer wachsenden Zahl von Infektionen mit der Omikron-Variante für bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ausgesprochen.
Als Beispiel nannte er Zugangsbeschränkungen für Gaststätten. "Wir sehen es bei uns im Kreis, dass wir einen regelrechten Gastronomie-Run haben auf andere Bundesländer, in denen man - anders als bei uns in Mecklenburg-Vorpommern - keinen zusätzlichen negativen Corona-Test braucht", erklärte der SPD-Politiker, der Landrat im Kreis Ludwigslust-Parchim ist.
Sorgen wegen der rasanten Ausbreitung der Coronavariante Omikron fachen die Diskussion über Quarantänezeiten und Impfungen an. Nun berät der Expertenrat der Regierung darüber.
"Ich denke, dass das auch Thema bei der Konferenz der Ministerpräsidenten am Freitag sein wird", sagte Sternberg am Dienstag nach einer Sitzung des Expertenrats. Bei den Beratungen in dem Gremium sei es auch um mögliche Änderungen bei den Quarantänezeiten gegangen. Details nannte Sternberg nicht. Wichtig sei, dass belastbare Daten zur Verbreitung der neuen Virusvariante vorliegen.
Genaueres Bild der Infektionslage erwartet
"Welche Wirkungen die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten hatten, werden wir erst nach dem Wochenende sehen", sagte Sternberg. Eine erste Bestandsaufnahme habe aber gezeigt, dass Deutschland bei der Ausbreitung der Omikron-Variante um zwei Wochen hinter den meisten anderen Ländern liege.
Doch müsse man abwarten, bis wieder mehr Testergebnisse vorliegen und ein genaueres Bild der Infektionslage liefern. "Wir werden im Laufe der nächsten Woche sehen, wohin der Zug fährt und ob es nicht doch wieder notwendig wird, mit weiteren Maßnahmen reinzugehen, oder ob eine Vereinheitlichung ausreicht."
Mecklenburg-Vorpommern hatte als eines der ersten Bundesländer für Gaststättenbesuche die 2G-plus-Regelung eingeführt. Danach dürfen nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Negativtest Restaurants besuchen. In Schleswig-Holstein und Brandenburg etwa werden zusätzliche Tests nicht verlangt.
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