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Von sechs auf drei Monate : Genesenenstatus auch im Bundestag verkürzt

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Dass der neue, verkürzte Genesenenstatus für die Bevölkerung galt, nicht aber für Bundestagsabgeordnete, sorgte für Kritik. Das wurde nun angepasst.

Bundestagsabgeordnete nehmen an der Orientierungsdebatte zu einer SARS-CoV-2-Impfpflicht im Bundestag teil.
Auch Bundestagsabgeordnete gelten künftig nur noch bis zu drei Monate nach einer Corona-Infektion als genesen.
Quelle: epa

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate soll ab der kommenden Woche auch für die Abgeordneten im Deutschen Bundestag gelten. Damit ändern sich die Regeln für den Zugang von Abgeordneten und Mitarbeitern zu Plenar- und Ausschusssitzungen, wie die Bundestagsverwaltung am Donnerstag bekannt gab.

Genesene ohne zusätzliche Impfung bekommen nun nur noch bis maximal 90 Tage nach dem positiven Testbefund Zugang; zuvor hatte die Frist 180 Tage betragen. Damit setzt auch der Bundestag die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um.

Änderungen auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson

Dafür wurde die so genannte Allgemeinverfügung geändert - vorausgegangen war eine Verständigung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit den Fraktionen. Die neue Verfügung ist zunächst bis 13. März befristet.

Änderungen gibt es auch für Abgeordnete, die bislang nur eine Einmalimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen haben. Sie müssen ab kommender Woche eine weitere Impfung vorweisen, um Zugang zu Plenar- und Ausschusssitzungen zu bekommen. Das Ziel der angepassten Regeln sei, "das Infektionsgeschehen in den Bundestagsliegenschaften möglichst niedrig zu halten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen", erklärte die Parlamentsverwaltung.

AfD von Neuregelung besonders betroffen

Die Verkürzung des Genesenenstatus dürfte im Bundestag vor allem AfD-Abgeordnete treffen. In ihren Reihen gibt es zahlreiche Abgeordnete, die genesen, aber nicht geimpft sind. Sie müssen die Debatten im Plenarsaal von einer eigens reservierten Besuchertribüne aus verfolgen, zu der sie nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen.

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31.05.2023
von Sven Rieken
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