Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Trotz der Vorbehalte unionsgeführter Länder votierte die Kammer einstimmig für die Vorlage der Ampel-Parteien.
Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Alle 16 Länder stimmten am Freitag für das von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet
- 3G am Arbeitsplatz,
- 3G in Bussen und Zügen,
- aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und
- keine flächendeckenden Schulschließungen mehr.
Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht aus, um die Infektionswelle zu brechen, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.
Die Debatte im Bundesrat in voller Länge:
Bouffier: Ampel-Pläne falsch und gefährlich
Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt - aber nicht die Größe, das einzugestehen.
Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.
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Flächendeckende Schließungen nicht mehr möglich
Neben den 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen sind Testpflichten für Pflegeheime und Kliniken vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Möglich sind auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch 2G-Regeln.
Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.
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von Samuel Kirsch"Fatales Signal an die Bevölkerung"
Das hält die Union für riskant. Dass die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite", auslaufe, sei ein "fatales Signal an die Bevölkerung", sagte auch Bouffier.
Durch diesen Ausnahmezustand konnten die Länder bisher mit Verordnungen weitreichende Schritte ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.
Die Bundesländer baten den Bund, in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.
- Das haben Bund und Länder beschlossen
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