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Homeoffice-Pflicht endet : Wie gelingt die Rückkehr ins Büro?

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Die Corona-Neuinfektionen erreichen neue Höchstwerte - gleichzeitig läuft die Homeoffice-Pflicht aus. Viele Betriebe planen nun Hybrid-Modelle aus Homeoffice und Arbeit im Büro.

Archiv: Eine Frau sitzt am 24.10.2017 in Rattelsdorf (Bayern) auf der Couch ihrer Wohnung und arbeitet am Laptop
Von Sonntag an entscheiden Arbeitgeber, welche Corona-Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben gelten.
Quelle: dpa

Die Homeoffice-Pflicht ist Geschichte. Von Sonntag an entscheiden die Betriebe selbst, welche Regeln sie für das Arbeiten vor Ort als notwendig erachten.

Grundlage für die neuen Regelungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz ist eine Entscheidung des Bundeskabinetts vom Donnerstag. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber ab 20. März selbst die Gefährdung durch das Coronavirus einschätzen und in einem eigenverantwortlichen betrieblichen Hygienekonzept die Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen, die ihnen sinnvoll erscheinen. Die räumlichen Gegebenheiten vor Ort sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie das regionale Infektionsgeschehen.

DGB warnt vor Flickenteppich

Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA sagt dazu, Unternehmen seien es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen. Sie hätten die Kompetenz, Maßnahmen individuell, zielgerichtet und angemessen zu gestalten. Sicherheit für alle Arbeitnehmer sei den Betrieben ein Anliegen.

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, betont dagegen, Arbeitsschutz könne nicht Privatsache sein. Es sei zu früh, die Maßnahmen zu lockern. Außerdem sei die Gefahr einer willkürlichen Betrachtung der Gefahrenlage groß. Dass Arbeitgeber allein die Verantwortung trügen, sei zu kurz gesprungen, es brauche klare und einheitliche Regeln. Mit den jetzigen Vorgaben bestehe die Gefahr eines Flickenteppichs. 

Viele Fragen bei Rückkehr ins Büro

Die Aussicht auf eine Rückkehr ins Büro löst bei vielen zwiespältige Gefühle aus. Endlich wieder soziale Kontakte, aber auch Angst vor Ansteckung und Zeitverlust beim Pendeln. Und dann die Frage: Wer geht wieder ins Büro, wer arbeitet weiter von zu Hause?

Professor Rolf van Dick, Sozialpsychologe an der Goethe-Universität Frankfurt, betont, es sei wichtig, auf die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen. Sowohl bei der Arbeit im Büro als auch im Homeoffice sei die Zufriedenheit (und damit auch die Produktivität) umso höher, je besser das Modell zu den eigenen persönlichen Gegebenheiten passe.

Verschiedene Modelle möglich

Diesen Überlegungen folgt auch der Modehersteller "Sheego" in Frankfurt. Dort hat man entschieden, dass die Arbeitnehmer künftig selbst bestimmen dürfen, wo sie arbeiten wollen - zu Hause oder im Büro. Die Entscheidung wird gemeinsam von den jeweiligen Teams getroffen.

Ein anderes Modell praktiziert die Werbeagentur "Kraft und Adel" in Wiesbaden. Sie bietet den Mitarbeitern ausdrücklich an, zu Hause zu bleiben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass kreative Arbeit von zu Hause aus besser durchgeführt werden könne.

Beim Kosmetikhersteller "cosnova" in Sulzbach hat man sich dafür entschieden, dem möglichen Wunsch nach Homeoffice auch zukünftig für ein oder zwei Tage pro Woche nachzukommen, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag aber als verbindliche Bürotage festzuschreiben.

Spritpreise kein Grund für Homeoffice

Welches Modell im Einzelnen auch gilt: Die verbindliche 3G-Regel ist außer Kraft gesetzt. Der Arbeitgeber hat kein Recht mehr zur Kontrolle. Jedem Arbeitnehmer sollen aber Masken zur Verfügung gestellt werden und ein Test pro Woche angeboten werden (bisher zwei). Ein Anspruch, dass der Arbeitnehmer diesen Test in Anspruch nimmt, besteht nicht. Außerdem muss jeder Arbeitgeber seinen Angestellten ermöglichen, sich in der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Und wer angesichts der hohen Spritpreise darüber nachdenkt, doch lieber im Homeoffice zu bleiben statt ins Büro zu fahren, der muss wissen: Die hohen Spritpreise bieten keine Rechtsgrundlage dafür, zu Hause bleiben zu dürfen. Es ist Sache des Arbeitnehmers, wie er in den Betrieb kommt. Er hat das so genannte Wegerisiko. Nach jetzigem Stand sind die neuen Regelungen bis zum 25. Mai befristet.

Ende der Homeoffice-Pflicht: Leerer Arbeitsplatz in einem Büro.
FAQ

Ende der Homeoffice-Pflicht - Zurück ins Büro - das müssen Sie beachten 

Heute endet offiziell die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten. Was heißt das konkret für Arbeitnehmer? Kann ich trotzdem weiter von zu Hause aus arbeiten?

von Laureen Busche

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