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Corona-Arbeitsschutzverordnung : Keine Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber

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Ab Herbst sollen Unternehmen nicht verpflichtet sein, ihren Mitarbeitern wieder Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Dies sieht eine neue Arbeitsschutzverordnung vor.

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice
Die Bundesregierung will Arbeitgeber nicht erneut verpflichten, ihren Beschäftigten zum Schutz vor einer Corona-Infektion Arbeiten von Zuhause aus anzubieten.
Quelle: dpa

Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch "prüfen".

Heil rückt von ursprünglichen Plänen ab

In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen.

Diese Verpflichtungen soll es nun aber nicht geben. Nach dpa-Informationen setzte sich die FDP in der Bundesregierung für die Entschärfung ein.

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. "Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht", hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

Verantwortung liegt bei Arbeitgebern

Heil erklärte, die Regierung behalte die Entwicklung der Corona-Pandemie "sehr wachsam im Auge". Die neue Verordnung ermögliche es den Betrieben, die eigenen Maßnahmen "flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen".

Unternehmen müssen danach unter anderem dafür sorgen:

  • dass weiterhin eigene Hygienekonzepte umgesetzt werden
  • dass Abstände gewahrt werden
  • gegebenenfalls Masken getragen werden
  • betriebsbedingte Kontakte eingeschränkt werden

Arbeitgeber sollen außerdem weiterhin über die Risiken von Corona aufklären sowie über Impfungen informieren. Die neue Verordnung gilt ab Oktober bis einschließlich 7. April 2023.

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Kritik vom Gewerkschaftsbund

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet - trotz hoher Infektionszahlen", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel.

Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen.
Anja Piel, Deutscher Gewerkschaftsbund

Sie forderte die Arbeitgeber dazu auf, zu verhindern, dass sich Beschäftigte im Herbst und Winter in vollen Zügen auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro anstecken.

Pflichten liefen im März aus

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen.

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