Ab Sonntag sind nur noch wenige allgemeine Corona-Schutzregeln vorgesehen. Aber wo gilt was? Eine Übersicht zu den Maßnahmen der Bundesländer.
Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Corona-Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Die Situation in den Ländern im Überblick:
In diesen Bundesländern sind Hotspots geplant
In Mecklenburg-Vorpommern gilt das gesamte Bundesland bis zum 27. April als Hotspot. Das hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Linke sowie der Grünen beschlossen. Konkret bleiben das Abstandsgebot, die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bestehen.
In Hamburg plant die rot-grüne Koalition ebenfalls, die ganze Stadt zu einem Hotspot zu erklären und so eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, auch im Einzelhandel, für zunächst vier Wochen zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen soll die Bürgerschaft noch beschließen. Auch CDU und Linke sind für eine Beibehaltung der Maskenpflicht.
In diesen Bundesländern sind Hotspots nicht geplant
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben die Landtage Anträge, das ganze Land zum Hotspot zu erklären, bereits abgelehnt. Die grün-schwarze Koalition in Stuttgart hält das Ende der Maßnahmen zwar für einen Fehler. Jedoch sehen Grüne und CDU keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung von Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen.
Ähnlich argumentiert die Regierung in Niedersachsen. "Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen", sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Derzeit sehe man diese Chance jedoch nicht.
Im schwarz-rot-gelb regierten Sachsen-Anhalt lehnen CDU und FDP eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen ab. In Sachsen hat sich die Regierung darauf verständigt, dass es von Anfang April an bei Basisschutzmaßnahmen bleiben soll. Auch in Berlin, Bremen und im Saarland stellt man sich auf ein Ende der meisten Schutzmaßnahmen ein - auch weil es derzeit kaum Möglichkeiten für eine Hotspot-Regelung gebe, wie ein Sprecher der Regierung in Saarbrücken sagte. Auch in Hessen greifen ab dem Wochenende umfangreiche Lockerungen.
Trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen nimmt auch die Staatsregierung in Bayern das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hin. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung mit. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.
Brandenburg lockert ab Sonntag die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit entfalle die Maskenpflicht an den Schulen, teilte die Staatskanzlei nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss in Potsdam mit. Schülerinnen und Schüler müssten sich jedoch wie bisher an mindestens drei Tagen pro Woche durch Selbsttests zu Hause auf eine Covid-Infektion testen. Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht beibehalten. Alle Fahrgäste müssten weiter FFP2-Masken tragen, hieß es.
In Schleswig-Holstein laufen die meisten Corona-Regeln trotz weiter hoher Infektionszahlen am Wochenende ausl. Künftig gilt die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. "Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich die Lage in den nächsten Wochen noch weiter entspannen wird", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach einer Kabinettssitzung. Der Schritt zur Normalität sei absolut vertretbar. Noch bis zum 18. April bestehen aber weiter Testpflichten für Mitarbeitende und Eltern in Kitas. Das Land stellt Tests weiter kostenlos bereit. Die Testpflicht bleibt auch in Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern soll ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept verfolgt werden.
In Rheinland-Pfalz werden die meisten verpflichtenden Corona-Regeln ab dem 3. April entfallen, eine Hotspot-Regelung wird es zunächst nicht geben. Das teilte die Landesregierung nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mit. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr soll bestehen bleiben.
In diesen Bundesländern steht die Entscheidung noch aus
In Thüringen will die rot-rot-grüne Koalition die bestehenden Corona-Maßnahmen weiter verlängern. Für Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages einberufen worden. Eine Mehrheit scheint allerdings sehr ungewiss. Die CDU-Fraktion ist bisher dagegen. Der Regierungskoalition fehlen vier Stimmen an der Mehrheit im Parlament.
Welchen Unterschied macht die Hotspot-Regelung?
Seit dem 20. März gilt das neue Infektionsschutzgesetz, das - nach einer möglichen Übergangsfrist bis zum 2. April - bundesweit nur noch Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vorsieht, in vielen Bereichen nicht einmal mehr eine Maskenpflicht, zum Beispiel auch im Supermarkt. Auch Zugangsregeln wie 2G und 3G entfallen dann, etwa im Restaurant.
Die Länder können aber schärfere Maßnahmen anordnen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dringt darauf, dass die Länder davon Gebrauch machen.
Länder kritisieren Vorgehensweise bei Corona-Maßnahmen
Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Lauterbach hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.
Scharfe Eingriffe dürfe der Staat nicht an "vage Worte" knüpfen - "erst recht nicht flächendeckend für ein ganzes Bundesland", so Sorge.
Die Gesundheitsministerkonferenz am Montag sei der letzte verzweifelte Versuch der Länder gewesen, von der Bundesregierung eine verlässliche Aussage zur Hotspot-Regelung zu erhalten. "Daran sind Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann krachend gescheitert", so der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion.