Sie sind hier:

Mecklenburg-Vorpommern : Gericht kippt Corona-Hotspot-Regelung

Datum:

Mecklenburg-Vorpommern hatte sich zum Corona-Hotspot erklärt, um Schutzmaßnahmen verlängern zu können. Das Oberverwaltungsgericht hat die Regelung nun gekippt.

Maskenpflicht in Frankfurts Innenstadt
Mecklenburg-Vorpommern hatte sich nach Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im März zum Hotspot erklärt.
Quelle: dpa

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt. Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt.

Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.

Ganzes Bundesland wurde zum Hotspot erklärt

Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.

Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet - in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war dort mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.

Bayern sieht sich bestätigt

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wertete das juristische Aus der Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern laut einem Sprecher als Schlappe für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Entscheidung des Gerichtes zeige, dass die Bundesregierung den Ländern ein untaugliches Werkzeug an die Hand gegeben habe.

Es war richtig, dass wir Bayern nicht insgesamt zum Hotspot erklärt haben.
Klaus Holetschek (CSU)

Die Hotspot-Regelung des Bundes sei handwerklich äußerst schlecht gemacht. "Die schwammigen und unnützen Formulierungen lassen sich eben nicht rechtssicher umsetzen."

Die Besucher des Hamburger Isemarkt tragen am 09.10.2020 einen Mund-Nasen-Schutz.
Exklusiv

Neue Corona-Maßnahmen - Warum die Hotspot-Regelung wenig genutzt wird 

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich zum Hotspot erklärt, um strengere Corona-Maßnahmen beizubehalten. Warum sehen andere Bundesländer davon ab? Eine Bestandsaufnahme.

von Laureen Busche

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Krise

Kulturpass

Fahrgastrechte und Kulturpass - Das ändert sich im Juni 

Ab Juni bekommen Bahn-Kunden bei Verspätungen seltener Geld zurück, Jugendliche können 200 Euro für Kultur ausgeben und die Corona-Warn-App macht eine Pause. Was sich noch ändert.

Stilles Ende der Corona-Warn-App

Nachrichten | ZDF-Morgenmagazin - Stilles Ende der Corona-Warn-App  

Nach über 200 Millionen Euro Entwicklungskosten und mehr als 48 Millionen Downloads: Nun wird die Corona-Warn-App in eine Art "Schlafmodus" versetzt. Was hat sie gebracht und welche Erkenntnisse für …

31.05.2023
von Sven Rieken
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.