Trotz hoher Infektionszahlen laufen die bundesweiten Maßnahmen aus. Gesundheitsminister Lauterbach sieht nun die Länder in der Pflicht - und nennt Kriterien für die Hotspot-Regel.
Angesichts weiter hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder zum Handeln aufgefordert. Man könne mit der Situation nicht zufrieden sein, sagte Lauterbach am Montag am Rande der Gesundheitsministerkonferenz in Berlin. Zudem verliere man Zeit, betonte Lauterbach.
Forderungen der Länder, das neue Infektionsschutzgesetz vonseiten des Bundes nochmals zu verändern oder die bis Samstag geltende Übergangsfrist zu verlängern, lehnte er ab. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Lauterbach.
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Deutschlandweite Maßnahmen laufen am 2. April aus
Seit dem 20. März gilt das neue Infektionsschutzgesetz, das - nach einer möglichen Übergangsfrist bis zum 2. April - bundesweit nur noch Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vorsieht, in vielen Bereichen nicht einmal mehr eine Maskenpflicht. Die Länder können aber für ihr Land oder einzelne Landkreise schärfere Maßnahmen anordnen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Daran gab es Kritik.
Lauterbach dringt darauf, dass die Länder davon Gebrauch machen. Nach seinen Angaben planen dies derzeit nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Die Länder könnten Hotspots ausrufen, erläuterte Lauterbach.
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Lauterbach nennt Hotspot-Kriterien
Kriterien für Hotspots seien etwa, wenn Patienten verlegt und planbare Eingriffe verschoben werden müssten oder Pflegeuntergrenzen unterschritten würden. Wird eine Region oder ein Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, könnten die Landtage umfassendere Maskenpflichten verhängen. Eine nationale Maskenpflicht sei nicht möglich, solange keine nationale Überlastung des Gesundheitssystems drohe, sagte Lauterbach.
Einzelne Länder stellten bei dem Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister Lauterbach zufolge den Antrag, dass an ihrer Stelle der Bund wieder strengere Maßnahmen beschließt oder eine längere Übergangsfrist erlaubt. Dies sei von der Mehrheit abgelehnt worden, sagte Lauterbach.
- Bundesländer bei Hotspots uneins: Was wo gilt
Künftig sollen schärfere Corona-Maßnahmen nur noch in Hotspots möglich sein. Schwellenwerte dafür gibt es nicht - es droht ein Flickenteppich. Was wo gelten soll: ein Überblick.