Beim Corona-Impfgipfel am Montag soll es auch um mögliche Freiheiten für Geimpfte gehen. Ein Papier zeigt, wo es Ausnahmen geben könnte und wer zusätzlich Freiheiten erwarten kann.
Für vollständig Geimpfte und für von Covid-19 Genesene soll es nach Einschätzung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Einreise- und Kontaktbeschränkungen geben. Das erfuhr das ZDF aus Regierungskreisen. Als Vorbereitung für den am Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder wurde ein Eckpunktepapier erstellt.
Gleiche Rechte für Geimpfte und Genesene wie für Getestete
Darin heißt es, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden sollen, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten.
Genesene und Geimpfte könnten zum Teil sogar besser gestellt werden als Getestete. Als Grund dafür heißt es in dem Eckpunktepapier: "Es ist nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete."
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Wo soll es Ausnahmen für Geimpfte und Getestete geben?
Ausnahmen soll es für Geimpfte und Genesene dem Papier zufolge in folgenden Bereichen geben:
- Ladengeschäfte, Märkte
- Kultureinrichtungen
- bestimmte Dienstleistungen (körpernahe Dienstleistungen, Friseure etc.)
Auch beim Reisen soll es für Geimpfte und Genesene dieselben Freiheiten geben wie bisher für Getestete: So soll die Quarantäne nach der Einreise für diese Gruppen nicht mehr gelten. Die Regeln für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten sollen aber beibehalten werden.
Erleichterungen soll es für Geimpfte und Genesene auch im Bereich der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben:
- insbesondere für Alten-und Pflegeheime und
- in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (etwa für Menschen mit Behinderung)
Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.
In einer ersten Version des Papiers war noch davon die Rede, dass "im Bereich der Ausgangsbeschränkungen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden sollen". Die Passage wurde in einer späteren Version gestrichen.
Wo soll es keine Ausnahmen geben?
Für alle drei Gruppen soll trotz Lockerungen weiterhin gelten:
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Abstandsgebot
- Personenanzahl in geschlossenen Räumen
"Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein", wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten.
"Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe"
In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, "sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".
Die Ausnahmen würden "die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen in ihren verbleibenden Anwendungsbereichen sicherstellen".
Entscheidend für die Erleichterungen sei der hinreichende wissenschaftliche Beleg, "dass bestimmte Personengruppen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich, auf ein auch in anderen Zusammenhängen toleriertes Maß gemindert ist."
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von Jan Schüßler